Sowjetische Speziallager 1945–1948
Seit September 1945 diente das Fort Zinna der Sowjetischen Geheimpolizei als Speziallager
Nr. 8. Hier waren mehr als 8 000 Deutsche inhaftiert. Sie wurden gemäß einem NKWD-Befehl wegen der tatsächlichen oder angeblichen Mitgliedschaft oder Funktion in nationalsozialistischen Organisationen vollkommen von der Außenwelt isoliert. Konkrete Vergehen wurden ihnen nicht angelastet. Ihre strafrechtliche Verurteilung
war nie beabsichtigt.
Im März 1946 wurde das Speziallager Nr. 8 von Fort Zinna in die benachbarte Seydlitzkaserne verlegt, um in Fort Zinna für die Einrichtung des Speziallagers Nr. 10 Platz zu schaffen. Ende 1946/Anfang 1947 wurde das Lager Nr. 8 in der Seydlitzkaserne aufgelöst.
Das Speziallager Nr. 8 war ein Internierungslager für Deutsche aus der Provinz Sachsen. Die Gefangenen wurden in mehreren Transporten vor allem in die Speziallager Buchenwald und Mühlberg gebracht. Im Speziallager Nr. 10 wurden dagegen deutsche und sowjetische Verurteilte sowjetischer Militärtribunale gefangen gehalten.
Das Lager Nr. 10 diente außerdem als Durchgangsgefängnis für Tausende Deutsche und sowjetische Staatsbürger vor dem Abtransport in „Besserungsarbeitslager“ in der Sowjetunion. Sie waren von Sowjetischen Militärtribunalen verurteilt worden. Diese Militärgerichte waren sowohl Instrument zur Ahndung von NS-Verbrechen als auch Mittel zur Durchsetzung der Besatzungspolitik. Die sowjetischen Gefangenen waren vor allem für Vergehen gegen die militärische Disziplin, wegen „Landesverrats“ oder wegen krimineller Delikte bestraft worden.
Unter den Gefangenen der Torgauer Speziallager waren auch Menschen, die an NS-Verbrechen beteiligt waren. Insgesamt starben hier nach sowjetischen Angaben 800 bis 850 Menschen, etwa 130 wurden hingerichtet.