Jugendgefängnis Fischerdörfchen 1952–1963
Die ehemalige Militärarrestanstalt am Fischerdörfchen wurde seit der Errichtung 1911 um verschiedene Gebäudeteile erweitert und schließlich zum Gerichtsgefängnis ausgebaut. Zwischen 1933 und 1945 diente das Gebäude unter anderem als Untersuchungsgefängnis für die Geheime Staatspolizei (Gestapo) und für die Militärjustiz. Seit dem Sommer 1945 nutzte die sowjetische Besatzungsmacht die Räume zur Untersuchungshaft und für nächtelange Verhöre.
Das Ministerium des Innern der DDR richtete in dem Gebäude 1952 eine Strafanstalt für verurteilte Jugendliche ein; die offizielle Bezeichnung war „Jugendhaus“. Schon seit 1948 waren hier Jugendliche inhaftiert. Der Haftalltag war im Jugendstrafvollzug wie bei den erwachsenen Gefangenenen von Überbelegung, schlechten hygienischen Zuständen und Schikanen des Wachpersonals geprägt. Der strenge militärische Drill nahm auf das Alter der jungen Häftlinge keine Rücksicht. 1963 wurde das „Jugendhaus“ vom Fischerdörfchen in die Strafvollzugsanstalt im Fort Zinna verlegt. 1975 wurde der Jugendstrafvollzug in Torgau eingestellt.
1964 übernahm das Ministerium für Volksbildung der DDR das Gebäude Fischerdörfchen und richtete dort den Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau ein, in dem Heimkinder wie in einem Gefängnis behandelt wurden. Heute befinden sich dort eine Wohnanlage und die Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau.