DDR-Gefängnis und Jugendgefängnis 1950–1990
Das frühere Wehrmachtgefängnis und sowjetische Speziallager Fort Zinna war zwischen 1950 und 1990 eine Strafvollzugsanstalt der DDR. Ziel des Strafvollzuges war die Erziehung der Gefangenen zur Einhaltung der Gesetze des sozialistischen Staates. Die Gefängnisse dienten jedoch nicht nur dem Schutz der Gesellschaft vor Kriminellen.
Zu den ersten Insassen gehörten Gefangene der sowjetischen Speziallager nach deren Auflösung. Sie waren von Sowjetischen Militärtribunalen wegen Äußerungen gegen die sowjetische Besatzungspolitik, wegen „Spionage“ oder wegen ihres Verhaltens während der Zeit des Nationalsozialismus verurteilt worden.
Außerdem wurden in den 50er- und 60er-Jahren aktive Gegner der SED-Politik, die von DDR-Gerichten verurteilt worden waren, in Torgau gefangen gehalten.
Später überwog der Anteil derjenigen, die wegen krimineller Delikte inhaftiert waren. Daneben verbüßten auch Gefangene, die wegen »ungesetzlichen Grenzübertritts« oder anderer „Verbrechen gegen die DDR“ verurteilt worden waren, ihre Strafen in Torgau.
Bis 1975 wurden in Torgau auch jugendliche Straftäter gefangen gehalten. Die Jugendhaftanstalt („Jugendhaus“) befand sich zunächst im Haftgebäude Fischerdörfchen und ab 1963 in der Strafvollzugsanstalt im Fort Zinna.
Der Haftalltag in Torgau war durch Kontrolle, Bevormundung und Schikanen geprägt. Die Insassen wurden durch Mitgefangene und Strafvollzugsangehörige bespitzelt. Das Gefängnis war heruntergekommen und überbelegt. Hygiene und Schutz der Gesundheit blieben bis zum Ende mangelhaft. Die Arbeitsnormen waren hoch.
Im Herbst 1989 begehrten die Gefangenen gegen diese Missstände auf. Seit der Vereinigung 1990 ist die frühere Strafvollzugseinrichtung Torgau eine Justizvollzugsanstalt des Freistaats Sachsen.