#Kalenderblatt – Hinrichtungen von luxemburgischen Häftlingen zur Weihnachtszeit 1944 in Torgau
17.12.20
Während des Zweiten Weltkrieges zog Deutschland in angrenzenden besetzten Ländern zwangsweise Soldaten zur Wehrmacht ein. Wenn die Männer dabei gefasst wurden, wie sie sich diesem Kriegsdienst für den Feind entziehen wollten, dann verurteilten deutsche Militärgerichte sie wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ oder Fahnenflucht zu Zuchthausstrafen oder zum Tode. Im Torgauer Wehrmachtgefängnis Fort Zinna waren mehrere hundert zwangsrekrutierte Soldaten aus Luxemburg inhaftiert. Siebzehn von ihnen wurden zur Jahreswende 1944/45, insbesondere am 22. und 23. Dezember 1944, am Fort Zinna hingerichtet. Die Befreiung Torgaus durch die Alliierten am 25. April 1945 verhinderte 19 weitere Hinrichtungen.
Zwangsrekrutierungen unter jungen Männer nahm die Wehrmacht im Elsass und in Lothringen, in Luxemburg, in Belgien, in den nach Deutschland eingegliederten Gebieten Westpolens und in Teilen Sloweniens vor. In Luxemburg führte die Wehrmacht die Wehrpflicht für die Jahrgänge von 1920 bis 1927 im August 1942 ein.
Der Widerstand unter den Luxemburgern gegen die Wehrpflicht war stark. Viele Männer, denen die Zwangsrekrutierung drohte, flüchteten in ein Versteck oder schlossen sich der Widerstandsbewegung der französischen Maquis oder der belgischen Armée Blanche an.
Jean Muller war einer derjenigen, die 1943 im Alter von 20 Jahren nach Ostpreußen zum Wehrdienst einberufen wurde. Während seines Heimaturlaubs 1944 bekam der Gefreite Tabletten von einem in der Widerstandsbewegung aktiven Apotheker. Das Medikament rief die Symptome einer Gelbsucht hervor. Weil aber plötzlich viele luxemburgische Soldaten an Gelbsucht erkrankten, erregte diese Art der Kriegsdienstverweigerung Aufsehen. Die Methode wurde von den Besatzern entlarvt.
Am 22. September 1944 verschleppte die Wehrmacht etwa 100 luxemburgische Deserteure, Angehörige von Widerstandsbewegungen und so genannte „Selbstverstümmeler“ über die Zuchthäuser Witzlich und Butzbach nach Torgau. Hier wurden von Ende November bis Mitte Dezember 1944 mehrere Todesurteile ausgesprochen. Auch Jean Muller gehörte zu den zum Tode Verurteilten.
Mullers Hauptverhandlung fand am 7. Dezember 1944 statt. Das Gericht der Wehrmachtkommandantur Leipzig verurteilte ihn in Torgau wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ zum Tode. Zu seinem Glück kam das Urteil vor dem Ende des Krieges nicht mehr zur Überprüfung in Berlin an. Jean Muller überlebte und konnte Ende April 1945 nach Luxemburg heimkehren.
von Johanna Kreische (Freiwilliges Soziales Jahr im DIZ Torgau)
Kontakt:
Elisabeth Kohlhaas (DIZ Torgau, Ausstellungsbetreuung, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit)
Tel.: 03421 7739681
elisabeth.kohlhaas@stsg.de