Insgesamt wurden 1329 Todesurteile des Sondergerichts Prag, zunächst in Dresden und dann in Prag vollstreckt. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 12 % an den insgesamt rund 11.000 vollstreckten Todesurteilen der 70 Sondergerichte, die zwischen 1933 und 1945 auf dem Gebiet es Deutschen Reiches bestanden.