Aufbau der Stiftung Sächsische gedenkstätten
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten gliedert sich in:
- Geschäftsstelle und ihre Dokumentationsstelle in Dresden
- Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein
- Gedenkstätte Großschweidnitz
- Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain
- Gedenkstätte Münchner Platz Dresden
- Erinnerungsort Torgau
- Gedenkstätte Bautzen
Organigramm der Stiftung Sächsische Gedenkstätten (83 KB, Stand: 1. Juni 2023)
Flyer „Orte der Erinnerung in Sachsen“:
Der gesamte Flyer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zum Download als PDF-Dokument (1,7 MB).
organe der Stiftung Sächsische gedenkstätten
Stiftungsrat: Er entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung. Ihm gehören 17 Mitglieder an.
Geschäftsführer: Ihm obliegt die Gesamtleitung der Stiftung und die Führung ihrer laufenden Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Stiftungssatzung und der Beschlüsse des Stiftungsrates.
Stiftungsbeirat: Er nimmt insbesondere Stellung zu den für die Stiftungsarbeit relevanten Themen (Gedenkstätten- und Ausstellungskonzeptionen, Förderschwerpunkte etc.). Dabei berücksichtigt er in besonderem Maße die Interessen der Opfer und ihrer Hinterbliebenen sowie die gesellschaftliche Relevanz. Dem Stiftungsbeirat gehören bis zu 20 Mitglieder an. Die inhaltlich im Sinne des Stiftungszwecks tätigen Opferverbänden, Aufarbeitungsinitiativen, Kirchen und Religionsgemeinschaften können je einen Vertreter entsenden. Vorsitzende ist Uljana Sieber.
Wissenschaftlicher Beirat: Er erarbeitet Empfehlungen zur Arbeit der Stiftung und begutachtet die von der Stiftung erstellten Konzeptionen (Projekte, Ausstellungsdrehbücher und Konzeptionen der Gedenkstätten sowie Konzeptionen für Dokumentationen). Ebenso begutachtet er Konzeptionen von geförderten Gedenkstätten in freier Trägerschaft und im Aufbau befindlichen Gedenkstätten. Er besteht aus fünf Sachverständigen. Vorsitzender ist Prof. Dr. Joachim Scholtyseck.
>> Mitglieder der Gremien der Stiftung Sächsische Gedenkstätten