Fahrtkostenerstattung für Schulklassen aus Sachsen
Die bei der Brücke|Most-Stiftung eingerichtete Landesservicestelle „Lernorte des Erinnerns und Gedenkens“ bietet mit Beginn des Schuljahres 2019/20 Unterstützung beim Besuch eines außerschulischen sächsischen Lernortes an. So können Kosten für Klassenfahrten in die Gedenkstätten der Stiftung Sächsische Gedenkstätten wie auch in Gedenkstätten in freier Trägerschaft erstattet werden.
Haben Sie Interesse an einer finanziellen Förderung Ihrer innersächsischen Lernortfahrt, so können Sie diese bei der Landesservicestelle beantragen. Die Landesservicestelle unterstützt Sie dabei von der Finanzierung über die Organisation der Reise bis hin zur Programmgestaltung.
Die Landesservicestelle „Lernorte des Erinnerns und Gedenkens“ unterstützt Ihre angemeldete Lernortfahrt mit maximal 500 EUR für Programm- und Fahrtkosten. Alle weiteren Abläufe zu diesem Kostenerstattungsverfahren finden Sie unter http://lernorte.eu/sachsen.
Kontakt:
Landesservicestelle „Lernorte des Erinnerns und Gedenkens“
c/o Brücke|Most-Stiftung
Reinhold-Becker-Straße 5 | 01277 Dresden
info@lernorte.eu | Telefon 0351 433142245