18.08.16
Am 1. August 2016 ist die „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter“ („ADZ-Anerkennungsrichtlinie“) in Kraft getreten, wonach ehemalige deutsche Zwangsarbeiter einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2 500 EUR erhalten können. Die Dokumentationsstelle Dresden der Stiftung Sächsische Gedenkstätten verfügt über umfangreiche Unterlagen zu Personen, die nach 1945 Opfer politischer Repression durch sowjetische Sicherheitsorgane wurden, und unterstützt die Suche nach entsprechenden Nachweisen.
18.08.16
Am 6. Juli 2016 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die sogenannte "Richtlinie über eine Anerkennungsleistung ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter" ("ADZ-Anerkennungsrichtlinie") gebilligt, die zum 1. August 2016 in Kraft getreten ist. Die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten verfügt durch jahrelange Erfahrungen in der Schicksalsklärung über umfangreiche Unterlagen zu Personen, die nach dem Zweiten Weltkrieg Opfer politischer Repression durch sowjetische Sicherheitsorgane wurden. Zwar liegen konkrete Nachweise zu Zwangsarbeit selten vor, doch könnten auch Verurteilungen zur Haft in "Besserungs-Arbeitslagern" wohl als Nachweis hierfür in Frage kommen.
Nach der Richtlinie können ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die als Zivilpersonen aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zwischen dem 1. September 1939 und dem 1. April 1956 für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2.500 EUR erhalten.
Auch politische Häftlinge, die im jeweiligen Gewahrsam zur Zwangsarbeit herangezogen und bereits Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz oder nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erhalten haben, sollten einen Antrag stellen.
Nicht leistungsberechtigt ist, wer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat oder Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder daran teilgenommen hat oder durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat.
Ist der Betroffene nach dem 27. November 2015 verstorben, so können entweder der hinterbliebene Ehegatte oder hinterbliebene Kinder des Betroffenen einen Antrag stellen.
Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2017 zu stellen. Die Bearbeitung und Auszahlung dieser Leistung wurde dem Bundesverwaltungsamt in Hamm übertragen. Für die Antragsteller steht eine Service-Hotline unter der Nummer 022899358-9800 zur Verfügung. E-Mails können an folgende Adresse gerichtet werden: AdZ@bva.bund.de.
Weitere Informationen (Richtlinie, Merkblatt und Antragsformular) (PDF 4,33 MB)
03.08.16
Zum 15. Jubiläum der Gedenkstätte für Zwangsarbeit Leipzig wird am 12. November 2016 eine neue Interims-Ausstellung eröffnet. Aufgrund hierfür notwendiger Bau- und Renovierungsarbeiten ist die Gedenkstätte vom 19. September 2016 bis zur Ausstellungseröffnung für Besucherinnen und Besucher geschlossen.
28.07.16
Die Lokalstudie von Heiko Neumann schildert anhand von bisher nicht veröffentlichten Häftlingsinterviews das Haftregime und die Vernehmungspraxis in der Dresdner Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Der Haftalltag wird in vergleichender Perspektive im Zeitraum von 1953 bis 1989 dargestellt.
13.07.16
Die Gedenkstätte Großschweidnitz e.V. hat im Dezember 2015 mit der namentlichen Erfassung aller zwischen 1939 und 1945 in der ehemaligen Landesanstalt Großschweidnitz verstorbenen und ermordeten Psychiatriepatienten begonnen. Bis Ende 2016 sollen alle Namen der über 5 700 Patienten in einer Datenbank erfasst sein.
13.07.16
Die Namenstafeln zum Gedenken an „geisteskranke Ostarbeiter“, die auf dem ehemaligen Anstaltsfriedhof der Landesanstalt Großschweidnitz den Weg zum Denkmal säumen, konnten im Mai und Juni 2016 erneuert werden.
13.07.16
Die mobile Ausstellung „Auf Biegen und Brechen“ ist noch bis zum 19. August an der Dualen Hochschule Stuttgart zu sehen. Im Rahmen der Ausstellungspräsentation finden an der Hochschule im Juni und August Seminare zum Thema „Heimerziehung in der DDR“ statt, welche von den Mitarbeitern der Gedenkstätte durchgeführt werden.
13.07.16
Im Rahmen des Geschichtsunterrichts entwickelten Schüler in Uelzen (Niedersachsen) eine Ausstellung zum Geschlossenen Jugendwerkhof Torgau und wurden dabei von der Gedenkstätte GJWH Torgau unterstützt.
07.07.16
Seit April 2016 fördert die Stiftung Erinnerung, Verantwortung Zukunft (EVZ) das Projekt der Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein „Die Ermordung schlesischer Psychiatriepatienten und Behinderter während des Nationalsozialismus und das Vergessen dieses Verbrechens von der Nachkriegszeit bis zur Gegenwart.“ Ziel des Projektes ist die Erstellung einer zweisprachigen deutsch-polnischen Wanderausstellung, die über die schlesischen Heil- und Pflegeanstalten und das Schicksal der Patienten in den Jahren 1940 bis 1945 informiert und damit einer vergessenen Opfergruppe gedenkt.
05.07.16
Am 28. Juni 2016 hat eine Delegation aus Obuchiw (Ukraine) die Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain besucht.