Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten beschließt Haushalt 2024, Fördermittelvergaben sowie Schritte zur Übernahme der Gedenkstätte KZ Sachsenburg in Stiftungsträgerschaft
08.12.23
Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hielt am 8. Dezember 2023 in der Gedenkstätte Großschweidnitz seine 63. Sitzung ab. Im Mai dieses Jahres wurde die neue Gedenkstätte, die an die Opfer der nationalsozialistischen Krankenmorde erinnert, feierlich eingeweiht und eröffnet. Der Stiftungsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftungsarbeit.
In der Sitzung wurde der Haushalt der Stiftung in einer Gesamthöhe von 7,3 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Der Freistaat Sachsen gewährt dabei Zuschüsse in Höhe von 5,6 Millionen Euro. Der Bund beabsichtigt nach aktuellem Stand, die Stiftung mit insgesamt 1,5 Millionen Euro zu fördern. Dazu kommen weitere Projektmittel des Bundes für die Stiftung.
Stiftungsratsvorsitzende und Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch: „In der heutigen Zeit ist es wichtiger denn je, die bedeutende Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten kontinuierlich zu unterstützen. Die vielen erinnerungskulturellen Projekte tragen dazu bei, das Gedenken und die Erinnerung an Gewalt und Unrecht aufrechtzuerhalten. Daher begrüße ich die grundsätzliche Bereitschaft der Stiftung, die Gedenkstätte KZ Sachsenburg in deren Trägerschaft zu übernehmen.“
Mit dem Beschluss des Stiftungshaushaltes soll die Umsetzung der vom Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, Dr. Markus Pieper, vorgestellten Arbeitspläne der acht Stiftungsarbeitsstellen ermöglicht werden. Die Stiftung betreibt sechs Gedenkstätten in eigener Trägerschaft sowie die Dokumentationsstelle Dresden und eine Geschäftsstelle.
Darüber hinaus umfasst der Haushaltsbeschluss die finanzielle Förderung von Gedenkstätten, Archiven und Initiativen in freier und kommunaler Trägerschaft sowie von Projektvorhaben innerhalb der erinnerungskulturellen Landschaft Sachsens für 2024. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen in Höhe von insgesamt 2,1 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Freistaates Sachsen nach Beschluss des Doppelhaushaltes 2023/24 durch den Sächsischen Landtag. Zuwendungen erhalten unter anderem die derzeit im Aufbau befindlichen Erinnerungsorte Gedenkstätte Hoheneck, Gedenkstätte KZ Sachsenburg sowie zahlreiche Akteurinnen und Akteure im Freistaat für die Umsetzung ihrer erinnerungskulturellen Projekte. Dazu gehören Fördermittel für umfangreiche Projekte des Archiv Bürgerbewegung Leipzig, des SFZ Förderzentrum in Chemnitz und des Riebeckstraße 63 e. V. in Leipzig.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt bekräftigte der Stiftungsrat seine grundsätzliche Bereitschaft, die derzeit in Entstehung begriffene Gedenkstätte KZ Sachsenburg nach deren Errichtung und Fertigstellung durch die Stadt Frankenberg in die Trägerschaft der Stiftung zu übernehmen. Die Stiftung soll bereits den Errichtungsprozess der Gedenkstätte KZ Sachsenburg fachlich eng begleiten und im Einvernehmen mit der Stadt Frankenberg die im Zuge einer Übernahme der Gedenkstätte und späteren Stiftungsträgerschaft anstehenden Maßnahmen vorbereiten. Der Stiftungsrat wird im Jahr 2025 nach Beschlussfassung des Haushaltes 2025/2026 des Freistaates Sachsen durch den Sächsischen Landtag, insbesondere zur Personal- und Sachausstattung der Gedenkstätte sowie der Stiftung, die abschließende Entscheidung zur Übernahme der Trägerschaft der Gedenkstätte treffen.
Hintergrundinformationen:
Die Gedenkstätte KZ Sachsenburg wird derzeit in Trägerschaft der Stadt Frankenberg mit Mitteln des Freistaates Sachsen und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) aufgebaut. Die Gedenkstätte befindet sich am historischen Ort des frühen Konzentrationslagers Sachsenburg bei der Stadt Frankenberg. Das frühe Konzentrationslager Sachsenburg war eines der ersten seiner Art in Deutschland und bis 1937 das größte in Sachsen. Es wurde wenige Wochen nach der Abschaffung der demokratischen Weimarer Republik von den Nationalsozialisten in einer alten Fabrik eingerichtet, um politische Gegner sowie Juden, Zeugen Jehovas und Pfarrer einzusperren. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten unterstützt neben ständiger fachlicher Beratung seit mehreren Jahren im Rahmen umfangreicher Projektförderungen die Entwicklung der Gedenkstätte. Aus Stiftungsmitteln wird der Betrieb des Dokumentations- und Informationszentrum der Gedenkstätte finanziert. Der Pfad der Erinnerung im Außenbereich des historischen Ortes wurde ebenfalls mit Fördermitteln der Stiftung errichtet.
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Sie erschließt und bewahrt historisch authentische Orte politischer Gewaltverbrechen und politischen Unrechts im Freistaat Sachsen und gestaltet sie als Orte historisch-politischer Bildung. Mit ihrer Arbeit will sie historische Informationen vermitteln, zur individuellen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit anregen sowie Engagement für Menschenrechte und Demokratie stärken. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten wird durch den Freistaat Sachsen auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes und durch die Bundesregierung institutionell gefördert.
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Sven Riesel (Stellvertretender Geschäftsführer | Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
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