Stiftungsrat beschließt Entwicklungskonzeption der Stiftung Sächsische Gedenkstätten
16.05.24
Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten beschloss in seiner Sitzung am 13. Mai 2024 einstimmig die Entwicklungskonzeption der Stiftung für die Jahre 2025 bis 2034. Damit liegt erstmals ein schlüssiges Gesamtkonzept vor, das die Aufgaben und das Selbstverständnis der Gedenkstättenstiftung und ihrer Einrichtungen vor dem Hintergrund der Herausforderungen des kommenden Jahrzehnts definiert. Der Stiftungsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Stiftung. Ihm steht die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch vor. Das Konzeptpapier ist ab sofort auf der Website der Stiftung veröffentlicht.
Die Entwicklungskonzeption wurde vom Geschäftsführer Dr. Markus Pieper erarbeitet und auf der Sitzung vorgestellt. Voran ging ein breit angelegter partizipativer Prozess, an dem alle Arbeitsstellen und Gedenkstätten der Stiftung sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der im Freistaat tätigen Gedenkstättenvereine und -initiativen beteiligt waren. Die Gremienmitglieder des Stiftungsbeirates und des Wissenschaftlichen Beirates wurden ebenfalls in die Genese der Konzeption einbezogen. Beide Gremien begrüßten in ihren Sitzungen im Frühjahr das Grundlagenpapier einhellig.
Der Stiftungsrat dankte dem Geschäftsführer für die Erarbeitung und Vorlage der Konzeption. Das oberste Stiftungsgremium begrüßt die Konzeption als notwendige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Stiftung in den kommenden Jahren. Der Stiftungsrat würdigte in seinem Beschluss die bisherige Förderung der sächsischen Gedenkstättenlandschaft durch den Freistaat und den Bund und bat beide Zuwendungsgeber, sich im Rahmen der künftigen Staatshaushalte für die kontinuierliche Bereitstellung der Mittel für die im Entwicklungskonzept dargelegte personelle Ausstattung einzusetzen.
Die Entwicklungskonzeption definiert die Aufgaben der Stiftung Sächsische Gedenkstätten innerhalb einer erfreulich vielfältigen, aber auch im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr kleinteiligen Erinnerungslandschaft in Sachsen. Kernpunkte des Konzepts sind die notwendige Ertüchtigung der Gedenkstättenstiftung, die in den vergangenen Jahrzehnten enorm angewachsenen Aufgaben weiterhin solide erfüllen zu können, der Ausbau und die Modernisierung der Bildungsangebote in den einzelnen Stiftungsgedenkstätten sowie die Modernisierung der Fördertätigkeit durch zeitgemäße Förderangebote. Neu definiert wird das Selbstverständnis der Stiftung als Einrichtung, die über die eigentliche finanzielle Förderung hinaus dabei mitwirkt, die Gedenkstättenlandschaft in Sachsen insgesamt weiterzuentwickeln. Unter der Voraussetzung, dass entsprechende personelle Kapazitäten geschaffen werden, sieht die Stiftung ihre Aufgabe auch darin, vor allem kleineren Einrichtungen mit Weiterbildungsangeboten, Vernetzungstreffen und Workshops stärker unter die Arme zu greifen. Durch bei der Gedenkstättenstiftung einzurichtende Fachreferate soll Know-how gebündelt und den Stiftungseinrichtungen genauso wie den freien Trägern zur Verfügung gestellt werden, um so auch Synergien angesichts knapper werdender Haushaltsmittel zu nutzen.
Dr. Markus Pieper: „Ich danke allen an der Entstehung der Entwicklungskonzeption beteiligten Kolleginnen und Kollegen, den in Vereinen und Initiativen engagierten Personen und allen Gremienmitgliedern für die Unterstützung auf dem Weg der Erarbeitung der Konzeption. Die künftige Rolle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, ihre Kernaufgaben und die dafür notwendigen Bedarfe werden damit auf einer breiten Basis getragen und mit dem nun erfolgten Beschluss des Stiftungsrates bestätigt. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten steht an einem entscheidenden Punkt. In den letzten drei Jahren gelang es, die Stiftung zu öffnen und sie wieder in den erinnerungskulturellen Diskurs zu integrieren, Netzwerke aufzubauen, eine beratende Förderpraxis einziehen zu lassen und mit der Gedenkstätte Großschweidnitz sogar einen neuen Gedenkort zu eröffnen.
Diese Neuausrichtung war ein Kraftakt, der nur durch das hohe persönliche Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich wurde. Denn diese sind genauso wie ich davon überzeugt, dass die kritische Auseinandersetzung mit den Diktaturen des 20. Jahrhunderts entscheidend ist, um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftliche Offenheit gegen zunehmende Polarisierungen und populistische Strömungen zu verteidigen.
Nun ist es an der Zeit, die Entwicklungsmöglichkeiten der Stiftung und der sächsischen Erinnerungslandschaft zu nutzen. Wenn Bund und Land die Chancen dieses Entwicklungskonzepts beherzt ergreifen, sichern sie nicht nur die kritische Auseinandersetzung mit den Diktaturen der Vergangenheit und die Erinnerung an die Opfer. Sie investieren direkt in die Zukunft unserer freien und demokratischen Gesellschaft in Sachsen.“
Diese Medieninformation als PDF-Datei.
Die Entwicklungskonzeption als PDF-Datei.
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Sven Riesel
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