Neue Förderrichtlinie der Stiftung Sächsische Gedenkstätten tritt in Kraft
10.06.16
Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2016 eine neue Förderrichtlinie beschlossen. Sie löst die seit 2003 geltenden Fördergrundsätze ab. Die Stiftung will durch ihre Förderpraxis dazu beitragen, im Freistaat Sachsen die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR zu erhalten, auszubauen und zu professionalisieren. Zuwendungsberechtigt ist grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person.
Die Förderrichtlinie ist hier abrufbar.
Ehemalige DDR-Hinrichtungsstätte in Leipzig wird justizgeschichtlicher Erinnerungsort
Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2016 zudem beschlossen, die zu weiten Teilen im Original erhaltene frühere zentrale DDR-Hinrichtungsstätte in der Leipziger Südstadt zu einem Erinnerungsort auszubauen. Zwischen 1960 und 1981 wurden hier sämtliche Todesurteile der DDR-Strafjustiz vollstreckt. Bislang war das Gelände lediglich im Rahmen von Sonderführungen begehbar. Das vom Bürgerkomitee Leipzig e.V. vorgelegte Gedenkstättenkonzept sieht vor, den historischen Ort baulich zu erschließen und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Arbeitsgruppe bereitet Evaluation der Stiftung vor
Der Stiftungsrat hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche beauftragt worden ist, bis zur nächsten Stiftungsratssitzung am 12.12.2016 einen konkreten Evaluationsauftrag vorzubereiten.