Freistellung Siegfried Reiprichs von seinen Aufgaben als Geschäftsführer. Findungskommission zur Wahl eines neuen Geschäftsführers eingesetzt
21.07.20
Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten beschloss auf seiner heutigen (21.07.2020) Sondersitzung in Dresden einstimmig, Siegfried Reiprich mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben als Geschäftsführer der Stiftung freizustellen. Die Gremienmitglieder wurden zuvor von der Stiftungsratsvorsitzenden, Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch, zu der außerordentlichen Sitzung eingeladen, um sich als zuständiges Stiftungsorgan mit den jüngst auf Twitter getätigten Aussagen Siegfried Reiprichs zu befassen.
Die Vorsitzende des Stiftungsrates, Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch: „Der Stiftungsrat missbilligt ausdrücklich die von Siegfried Reiprich auf Twitter geäußerten Aussagen. Diese widersprechen klar dem Sinn der Gedenkstättenarbeit. Für die Weiterentwicklung der Stiftungsarbeit und dem inneren Zusammenhalt der Stiftung haben wir uns entschieden, dass der Geschäftsführer Siegfried Reiprich mit sofortiger Wirkung unwiderruflich unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung von der Arbeit freigestellt wird.“
Zudem beschloss der Stiftungsrat, den von Siegfried Reiprich am 03.06.2020 geäußerten Antrag auf vorzeitige Beendigung seines Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen nachzukommen. Das zwischen der Stiftung Sächsische Gedenkstätten und dem Geschäftsführer bestehende Arbeitsverhältnis wird mit Eintritt der Regelaltersgrenze zum 30.11.2020 beendet.
Der amtierende stellvertretende Geschäftsführer Sven Riesel ist mit sofortiger Wirkung beauftragt, alle Aufgaben des Geschäftsführers bis zur Berufung einer neuen Geschäftsführung wahrzunehmen. Der Historiker und Kulturwissenschaftler ist seit 2011 in der Stiftung Sächsische Gedenkstätten tätig.
Der Stiftungsrat dankt Siegfried Reiprich für seine Verdienste in seiner zehnjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten und wünscht ihm alles Gute.
In der gleichen Sitzung beschloss der Stiftungsrat, eine Findungskommission zur Wahl eines neuen Geschäftsführers bzw. einer neuen Geschäftsführerin einzusetzen. In die Findungskommission sollen zehn Mitglieder berufen werden. Sie formuliert die Stellenausschreibung nach Maßgabe des Stiftungsrates, bewertet die Bewerbungen und wird dem Stiftungsrat einen oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl vorschlagen.
„Ich schätze die Erinnerungsarbeit der Stiftung außerordentlich. Im Sinne des Stiftungsauftrages halten die Beschäftigten die Erinnerung an die Vergangenheit wach und treten für die Grundwerte unserer Demokratie wie Menschenwürde, Freiheit, Recht und Toleranz ein. Sie bewahren mit ihrer Arbeit das Gedenken an die Opfer und benennen die Verantwortung der Täter“, so Stiftungsratsvorsitzende Klepsch abschließend.
Kontakt:
Sven Riesel (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Tel. 0351 4695545 | pressestelle@stsg.de
Presseinformation vom 21. Juli 2020 als PDF-Dokument
Hochauflösende Pressefotos zur Darstellung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten erhalten Sie für Ihre Berichterstattung im Pressebereich oder auf Anfrage per E-Mail.