Fördermittelvergabe durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen
05.12.17
Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat am 4. Dezember 2017 beschlossen, für die Förderung von Gedenkstätten, Archiven und Initiativen in freier Trägerschaft sowie sonstigen Projekten juristischer oder natürlicher Personen im Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von insgesamt rund 1,1 Millionen EUR zu gewähren.
Die Förderung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erfolgen, letztere vorbehaltlich der Beschlussfassung über den Bundeshaushalt 2018.
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Sie erschließt und bewahrt historisch authentische Orte politischer Gewaltverbrechen und politischen Unrechts im Freistaat Sachsen und gestaltet sie als Orte historisch-politischer Bildung. Mit ihrer Arbeit will sie historische Informationen vermitteln, zur individuellen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit anregen sowie Engagement für Menschenrechte und Demokratie stärken.
Eine Gesamtübersicht über die institutionelle und projektbezogene Förderung Dritter durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten für das Haushaltsjahr 2018 wird im Anschluss an die Bewilligungen in der Rubrik >> Förderung voraussichtlich im ersten Quartal 2018 veröffentlicht.
Kontakt:
Dr. Julia Spohr (Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
julia.spohr@stsg.de
Tel. 0351 46955-45