Bis auf Weiteres Schließung der sächsischen Gedenkstätten für den Publikumsverkehr
29.11.20
Gemäß der ab 1. Dezember 2020 geltenden Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen bleiben neben allen anderen Kultureinrichtungen auch die Arbeitsstellen mit Publikumsverkehr der Stiftung Sächsische Gedenkstätten bis auf Weiteres geschlossen.
Der stellvertretende Stiftungsgeschäftsführer Sven Riesel: „Die Stiftung bedauert, dass sie ihren in die Öffentlichkeit gerichteten erinnerungskulturellen Auftrag an die Opfer politischer Gewaltherrschaft an den Orten ihrer Verfolgung, wo sich heute Gedenkstätten mit zahlreichen Angeboten für Besucherinnen und Besuchern befinden, nicht nachkommen kann. Die Maßnahmen von Bund und Freistaat zur Eindämmung des Coronavirus sind vor allem für Kultureinrichtungen einschneidend. Dennoch teilen wir die Sorge um die Gesundheit von Besucherinnen und Besuchern, von Beschäftigten und von Partnerinnen und Partnern unserer alltäglichen Arbeit und tragen zwar schweren Herzens, aber mit aller Unterstützung die verordneten Maßnahmen mit. Trotz digitaler Angebote und anderer Kommunikationsformen sind eine unmittelbar an den historischen Orten stattfindende Bildungs- und Vermittlungsarbeit, Gespräche mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen oder Diskussionen über den Zustand unserer Gesellschaft, gerade in der jetzigen Zeit, nur schwer zu ersetzen. Kultur – sei es im Theater, mit Musik, im Museum oder in Gedenkstätten – kann helfen, die jetzige Situation, vor allem die vonseiten der Politik getroffenen Entscheidungen verständlich zu machen und manche gesellschaftlichen Reaktionen darauf zu besprechen, vor allem aber unzulässige Gleichsetzungen mit historischen Ereignissen zu kontextualisieren und diese auszuräumen. Die Stiftung steht hinter den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, bedauert aber, nicht selbst mit ihren originären Mitteln zur Überwindung der Situation beitragen können.“
Pressemeldung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten vom 31. Oktober 2020 zur Schließung der Arbeitsstellen mit Publikumsverkehr ab dem 2. November 2020 für die Öffentlichkeit:
Auf Grundlage der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind die Arbeitsstellen mit Publikumsverkehr der Stiftung Sächsische Gedenkstätten ab Montag bis zum 30. November 2020 für die Öffentlichkeit geschlossen. Die Gedenkstätten und Ausstellungsbereiche können in dem Zeitraum leider nicht besucht werden. Wir bleiben für Sie in dieser Zeit über die Arbeitsstellen telefonisch und per E-Mail sowie Twitter, Facebook, Instagram und auf unserer Internetseite erreichbar!
Die Coronapandemie-bedingten Einschränkungen im Kulturbereich betreffen auch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten in ihrem Auftrag zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft. Alle öffentlichen Angebote, Bildungsprojekte, Workshops und Veranstaltungen in dem Zeitraum sind abgesagt. Dazu gehören neben zahlreichen Führungen durch die Stiftungsgedenkstätten und die historischen Leidens- und Verfolgungsorte auch in unserem erinnerungskulturellen Kontext besonders wichtige Termine wie der Volkstrauertag am 15. November, der in diesem Jahr in der Gedenkstätte Bautzen gemeinsam mit dem Opferverein Bautzen-Komitee und der Sächsischen Staatskanzlei mit Ministerpräsident Michael Kretschmer den gesamten Tag über begangen worden wäre.
„Unser Bedauern für die Situation ist ebenso groß wie unser Verständnis für die bundes- und landesweiten Maßnahmen. Neben dem Erinnerungs- hat die Stiftung auch einen grundsätzlichen Bildungsauftrag. Die nahezu komplette Schließung des Kulturbetriebes ist sehr schmerzlich, aber für die angestrebte Kontaktreduzierung notwendig. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten steht hinter den Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern und unterstützt mit den landesweiten Gedenkstättenschließungen die umfassenden Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus“, so der stellvertretende Stiftungsgeschäftsführer Sven Riesel. Wie bereits seit Beginn der Coronakrise werden die sächsischen Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft die Maßnahmen der Sächsischen Landesregierung und damit der Vorsitzenden des Stiftungsrates, Kulturstaatsministerin Barbara Klepsch, unterstützen.
Stellvertretender Stiftungsgeschäftsführer Sven Riesel: „Die zwar schmerzhaften, angesichts der Situation kurzfristigen von Bund und Land in Kraft getroffenen Entscheidungen sind dafür ausgelegt, bald wieder langfristig Kulturbetrieb unter Rücksichtnahme auf die Hygieneschutzbedingungen zu ermöglichen und unserem Erinnerungs-, Forschungs- und insbesondere Bildungsauftrag nachzukommen. Ziel ist, Kultur – und damit auch Erinnerungskultur – ohne Einschränkungen wieder erleb- und nutzbar zu machen. Der Gemeinnutz der Stiftung drückt sich in dieser besonderen Situation vor ihrem Erinnerungs- und Bildungsauftrag in ihrer Verantwortung gegenüber dem Gemeinwohl der Gesellschaft aus. Wir bedauern die aktuellen Maßnahmen gegenüber den Opfern politischer Gewaltherrschaft und deren Angehörigen sowie allen Besucherinnen und Besuchern, haben insbesondere aber ihnen gegenüber eine besondere Verantwortung. Wir freuen uns jetzt schon, alle Interessierte nach der befristeten Schließung wieder in den Gedenkstätten begrüßen und in persönlichen Austausch treten zu können.“
Bis dahin arbeitet die Stiftung weiter an Ausstellungsprojekten, Publikationen, kommenden Veranstaltungen, Kooperationen und steht für Schicksalsklärungen und Auskünfte für Opfer politischer Gewaltherrschaft und deren Angehörige wie gehabt zur Verfügung – und wünscht Ihnen Gesundheit und alles Gute.
Kontakt:
Sven Riesel
Stellvertretender Geschäftsführer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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