1999: Zur „Gründung“ der Dokumentationsstelle Dresden
Die sächsische Staatsregierung sah bei ihrem Beschluss zur Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten 1994 keine Dokumentationsstelle vor. Sie entstand erst im Jahre 1999, und das auf durchaus unkonventionelle Weise. Per Beschluss des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst wurde die von Dr. Klaus-Dieter Müller im Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung besetzte Stelle aus dem Stellenplan des Instituts in den Stellenplan der Stiftung Sächsische Gedenkstätten verschoben.
Dr. Müller zog kurzerhand mit dem gesamten von ihm in seinem Arbeitsbereich „Widerstand und Verfolgung“ gesammelten Material in die Stiftung um. Der damalige Direktor des HAIT war „not amused“ und drohte der Stiftung telefonisch mit Klage, wenn sie die Unterlagen nicht wieder herausrücke. Doch mit Rückendeckung des Sächsischen Wissenschaftsministeriums blieben die Unterlagen in der Stiftung. Erst im Nachhinein, am 19. April 1999 nahm der Stiftungsrat die Absicht des Sächsischen Wissenschaftsministeriums, bei der Stiftung eine Dokumentationsstelle „Widerstands- und Repressionsgeschichte in der NS-Zeit und der SBZ/DDR“ einzurichten, zustimmend zur Kenntnis.
Der Dokumentationsstelle wurden zwei wesentliche Ziele gestellt: Erstens im Sinne des Stiftungszwecks die nationalsozialistische Diktatur und die Zeit der SBZ/DDR ausgewogen zu bearbeiten und zweitens die Gedenkstätten in ihrer Arbeit zu unterstützen. Am 31. Januar 2000 verabschiedete der Stiftungsrat die Konzeption über „Aufgaben und Arbeitsweise der Dokumentationsstelle“.
Der Beitrag wurde verfasst von Dr. Bert Pampel, Leiter der Dokumentationsstelle Dresden.
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