30 Jahre Stiftung Sächsische Gedenkstätten
Im Zuge der Friedlichen Revolution entstand in den frühen 1990er-Jahren in Sachsen ein starkes zivilgesellschaftliches Engagement, das maßgeblich zur Gründung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten beitrug. Bürgerinitiativen, einzelne Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Sächsischen Landtag und im Deutschen Bundestag und vor allem auch – zum Teil neu gegründete – Opferverbände und -vereine, die sich für die Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR engagierten, setzten sich für die Schaffung von Gedenkstätten an den historischen Orten des Unrechts ein.
In Bautzen, Pirna, Torgau, Dresden und Zeithain wurden Gedenkstätten aufgebaut, die mit der per Kabinettsbeschluss herbeigeführten Gründung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten 1994 einen Dachverband erhielten, der den dauerhaften Betrieb und die Weiterentwicklung der Gedenkstätten ermöglichen sollte. Die Stiftung entwickelte diese Stätten zu Orten der historisch-politischen Bildung und demokratischen Wertevermittlung. Auf der Stiftungsratssitzung vom 9. Januar 1995 wurde die Wahl des Geschäftsführers der Stiftung und die Bestätigung des ersten Jahreshaushaltes beschlossen und über den – ursprünglich in Pirna vorgesehenen – Sitz der Stiftungsgeschäftsstelle beraten.
In den folgenden Jahren erhielt die Stiftung und damit die Gedenkstättenarbeit im Freistaat Sachsen mit dem Gesetz zur „Errichtung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft“ von 2003 eine wesentliche Grundlage, die seitdem – 2012 und 2024 – novelliert wurde. Neue Gedenkstätten wurden gegründet und aufgebaut, insbesondere in Trägerschaft der von der Stiftung dauerhaft geförderten Vereine und Initiativen. Mit der Gedenkstätte Großschweidnitz konnte 2023 erstmals nach Gründung der Gedenkstättenstiftung eine weitere Gedenkstätte in die Trägerschaft der Stiftung aufgenommen werden.
30 Jahre nach ihrer Gründung erhielt die Stiftung Sächsische Gedenkstätten 2024 eine vom Stiftungsrat beschlossene Entwicklungskonzeption. Mit ihr liegt ein schlüssiges Gesamtkonzept vor, das die Aufgaben und das Selbstverständnis der Gedenkstättenstiftung und ihrer Einrichtungen vor dem Hintergrund der Herausforderungen der kommenden zehn Jahre definiert.
30 Jahre nach Gründung der Gedenkstättenstiftung und anlässlich des beschlossenen Entwicklungskonzeptes nimmt diese Beitragsreihe Rückschau auf die Anfänge der Tätigkeiten der Stiftung Sächsische Gedenkstätten. In einzelnen Beiträgen teilen Beschäftigte der Stiftung persönliche Erinnerungen an die Anfangsjahre der Gedenkstättenarbeit in Sachsen oder blicken auf besondere Ereignisse und Meilensteine der Arbeitsstellen bzw. Gedenkstätten zurück.
Kontakt
Sven Riesel
Stellvertretender Geschäftsführer | Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0351 4695545
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