Sonderbehandlung
Im Frühjahr 1941 wurde die Tötungsaktion auf KZ-Häftlinge ausgeweitet. Häftlinge, die durch die extremen Anstrengungen im Lager erschöpft oder durch Krankheiten und Behinderungen arbeitsunfähig waren, wurden in den „Euthanasie“-Anstalten Sonnenstein (1941), Bernburg (1941–1942) und Hartheim (1941–1944) ermordet. Der Vernichtungsaktion fielen auch Häftlinge aus politischen und rassischen Gründen zum Opfer.
Während des Zweiten Weltkrieges konnte das Reichssicherheitshauptamt ohne gerichtliche Verhandlung und formales Todesurteil die Exekution in Polizeihaft befindlicher Personen anordnen. Dieses Verfahren hieß „Sonderbehandlung“. Das Sonderaktenzeichen „14f13“ bezeichnet in der Tarnsprache der SS mit „14f“ den Todesfall im Konzentrationslager, mit „13“ die Todesart Vergasung.
Da die SS in der ersten Hälfte des Jahres 1941 noch nicht über die technischen Voraussetzungen und die organisatorischen Erfahrungen für die Massenvernichtung verfügte, griff sie auf die mit den Krankenmorden beauftragte „Organisation T4“ zurück. Die „T4“ selektierte die Häftlinge, stellte die Transportlisten zusammen, organisierte die Überführung aus den Konzentrationslagern und die Ermordung in „Euthanasie“-Anstalten. In den Konzentrationslagern wurde die Sterbeurkunde mit fingierter Todesursache und falschem Todesort ausgestellt.
Auf dem Sonnenstein wurden von Juni bis August 1941 mindestens 1 031 Häftlinge aus den Konzentrationslagern Auschwitz, Buchenwald und Sachsenhausen ermordet, darunter zahlreiche polnische und einige tschechische Staatsbürger. Stellvertretend für diese Mordopfer seien genannt der Widerstandskämpfer und Kriegsdienstverweigerer Dr. Martin Gauger (1905–1941), der Warschauer Schulleiter Romuald Buczowski (1902–1941), der Offizier der polnischen Armee Ludwik Kaszycki (1883–1941) und der Rabbiner der mährischen Stadt Jihlava Dr. Arnold Grünfeld (1887–1941).