Rassenhygiene
Wichtiger Bestandteil der nationalsozialistischen Politik war die Verwirklichung rassenhygienischer Forderungen. Bereits am 14. Juli 1933 erließ die nationalsozialistische Reichsregierung das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Dieses Gesetz hatte zum Ziel, als „erbkrank“ geltende Menschen durch operativen Eingriff unfruchtbar zu machen, um sie so an der Weitergabe ihrer angeblich defekten Erbanlagen zu hindern. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurden im Deutschen Reich zwischen 1933 und 1945 ca. 400 000 Menschen unter Zwang sterilisiert.
Ein weiterer diskriminierender Schritt waren Einschränkungen in der Verpflegung für die Patienten, für deren Heilung keine Hoffnung mehr bestand. So wurde 1936 in der Heil- und Pflegeanstalt Sonnenstein eine fettarme und weitgehend fleischlose „Sonderkost“ für nicht arbeitsfähige Patienten eingeführt. Im Gegensatz dazu förderte die nationalsozialistische Gesundheits- und Bevölkerungspolitik „erbgesunden“ und „arischen“ Nachwuchs.
Ein intensives Propagandaprogramm sollte nach Machtantritt der Nationalsozialisten in der Bevölkerung für Akzeptanz der rassenhygienischen Maßnahmen sorgen. Dabei wurden die Kosten der Wohlfahrtspflege übertrieben und Behinderte oftmals als eine niedere Existenzform dargestellt. Vorträge und Schulungen in Krankenhäusern und psychiatrischen Anstalten sollten Ärzte und Pflegepersonal für die neuen Maßnahmen gewinnen. Die Patientenmorde bildeten den Endpunkt der nationalsozialistischen Erbgesundheitspolitik.