Gnadentod
Im Oktober 1939 wies Adolf Hitler in einem formlosen privaten Schreiben seinen Begleitarzt Karl Brandt und den Leiter der Kanzlei des Führers Philipp Bouhler an, die Ermordung der „unheilbar Kranken“ zu organisieren. Zurückdatiert auf den 1. September 1939 markiert dieses Datum neben dem Beginn des Zweiten Weltkrieges (1939–1945) auch den entscheidenden Schritt zur Ermordung psychisch kranker und behinderter Menschen im Deutschen Reich.
Der Erlass war so abgefasst, als gelte er nur für extreme Einzelfälle. Durch den Ausdruck „Gnadentod“ wurde die eigentliche Absicht der Nationalsozialisten, das systematische Ermorden von Menschen, als von Ärzten gewährte Sterbehilfe verschleiert. Die von den Verantwortlichen verwendeten Begriffe „Gnadentod“, „Sterbehilfe“ und „Euthanasie“ stehen in ihrer ursprünglichen Bedeutung für die Erleichterung des Sterbens eines schwerkranken Menschen und nicht für dessen Ermordung.
Das so genannte Ermächtigungsschreiben Hitlers blieb trotz Bemühungen von juristischer und ärztlicher Seite um ein Gesetz zur Sterbehilfe die einzige Grundlage der „Euthanasie“-Aktion. Obwohl im Dritten Reich offiziell jegliche Sterbehilfe unter Strafandrohung stand, genügte die Existenz dieses Schreibens, um Ärzte und Pflegepersonen zur Teilnahme an der Mordaktion zu bewegen.