Geheime Reichssache
Die Ermordung von Kranken war nach der Gesetzgebung des Dritten Reiches illegal. Aus diesem Grund wurde die „Euthanasie“-Aktion von Beginn an als „Geheime Reichssache“ behandelt, was das beteiligte Personal zur Verschwiegenheit verpflichtete. Die maßgeblichen Akteure der Krankenmorde waren leitende Mitarbeiter der Kanzlei des Führers und des Reichsinnenministeriums, die in ihrer Arbeit von Psychiatern unterstützt wurden. Da diese Institutionen nach außen hin nicht in Erscheinung treten durften, wurden mehrere vom Staat scheinbar unabhängige Tarnorganisationen geschaffen. Deren zentrale Dienststelle war seit April 1940 in der Tiergartenstraße 4 in Berlin untergebracht, was der „Aktion T4“ ihren Namen gab.
Die Berliner „T4“-Zentrale übernahm die Koordination der „Euthanasie“-Aktion. Zur Sicherung des reibungslosen Ablaufes der Mordaktion wurden auch Mitarbeiter der Innenministerien der Länder einbezogen. Die im Innenministerium Sachsens zuständige Abteilung „Volkspflege“ unterhielt enge Kontakte zur Zentrale und unterstützte diese nach Kräften. Als vorgesetzte Behörde der Anstalten war sie dafür verantwortlich, dass die Krankentötungen weitgehend ohne Widerstand der Anstaltsdirektoren abliefen. Überdies war sie für die Abordnung des Pflegepersonals in die Tötungsanstalt zuständig.