Nationalsozialistische Justiz (1933-1945)
Die Instrumentalisierung der Rechtsprechung für die Durchsetzung und Sicherung der nationalsozialistischen Herrschaftsansprüche schlug sich am Münchner Platz Dresden exemplarisch nieder: Sächsische Sondergerichte – seit März 1933 bei den Landgerichten eingerichtete Spezialstrafkammern – und der im April 1934 zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gebildete Volksgerichtshof führten einen Teil ihrer Prozesse im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Dresden durch.
Mit der Annexion des Sudetengebiets 1938 und der Bildung des „Protektorats Böhmen und Mähren“ im März 1939 wurden in diesen Gebieten deutsche Land- und Oberlandesgerichte eingerichtet. Todesurteile des Sondergerichts Prag wurden bis zur Einrichtung einer Hinrichtungsstätte in Prag im April 1943 am Münchner Platz vollstreckt. Ein für die „Sondersache Böhmen und Mähren“ zuständiger Ermittlungsrichter des Volksgerichtshofs führte im Dresdner Landgericht Vernehmungen durch. „Minderschwere“ Fälle von Hoch- und Landesverrat im Protektorat konnte der Volksgerichtshof an drei Oberlandesgerichte abtreten, darunter das Oberlandesgericht Dresden. Auch dessen Todesurteile wurden am Münchner Platz vollstreckt. Nach der Besetzung und territorialen Neuordnung Polens wurden unter anderem Verurteilte des Oberlandesgerichts Posen am Münchner Platz hingerichtet. Auch Todesurteile der Wehrmachtjustiz oder des Reichsgerichts wurden am Münchner Platz vollstreckt.