Geschichte der Gedenkstätte Bautzen
1992 wurde die Haftanstalt Bautzen II aufgrund ihrer besonderen Bedeutung als Ort politischer Haft geschlossen. Vor allem der Initiative und der Hartnäckigkeit ehemaliger Bautzen-Häftlinge, die 1990 das "Bautzen-Komitee" e. V. gegründet hatten, ist die Einrichtung der Gedenkstätte zu verdanken.
Am 12. Juli 1991 stellte die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages nach einem Besuch vor Ort im Landtag den Antrag auf „Einrichtung einer Gedenkstätte für die Opfer des Kommunismus und Sozialismus in der JVA Bautzen“. Die im Weiteren in der früheren MfS-Sonderhaftanstalt Bautzen II einzurichtende Gedenkstätte sollte „sowohl als Ort des Gedenkens als auch als Museum und Begegnungsstätte dienen“. Am 16. Juli 1993 ersuchte der Sächsische Landtag auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Staatsregierung, sich weiter für die Errichtung der „Gedenkstätte für die Opfer der kommunistischen und sozialistischen Diktatur und politischer Justiz in der ehemaligen Sonderhaftanstalt des MfS ‚Bautzen II‘" einzusetzen. Ihr Charakter und Zustand sollten dabei weitestgehend erhalten bleiben.
Nach ihrer Gründung im Februar 1994 übernahm die Stiftung Sächsische Gedenkstätten den weiteren Auf- und Ausbau der Gedenkstätte. Die in ihrem Auftrag erarbeitete Konzeption, die nunmehr ausdrücklich auch die Erinnerung an das Unrecht der NS-Diktatur und seine Opfer sowie die Dokumentation der Geschichte des Gefängnisses Bautzen I als Aufgabe formulierte, wurde im April 1997 von den Stiftungsgremien zur Umsetzung empfohlen. Die Gedenkstätte Bautzen hat den umfassenden und schwierigen Auftrag, die Geschichte von zwei sehr unterschiedlichen Haftanstalten in drei Verfolgungsperioden – der nationalsozialistischen Diktatur, der Zeit der sowjetischen Besatzungsmacht und der SED-Diktatur – an einem historischen Ort aufzuarbeiten und zu dokumentieren.