„Elbe Day“ – Stiftung Sächsische Gedenkstätten / DIZ Torgau erinnert an Befreiung der Wehrmachtgefangenen im Fort Zinna 1945
19.04.17
Anlässlich des „Elbe Day“ erinnert die Stiftung Sächsische Gedenkstätten / Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau an das Ende der Wehrmachtjustiz in Torgau am 25. April 1945. Das historisch bedeutsame Zusammentreffen der amerikanischen und sowjetischen Truppen an der Elbe brachte den verbliebenen Häftlingen im Wehrmachtgefängnis Fort Zinna endlich die Freiheit.
Mit einer Kranzniederlegung am Denkmal der Begegnung ehrt die Stiftung Sächsische Gedenkstätten / DIZ Torgau deshalb bei der städtischen Gedenkfeier die Opfer der Wehrmachtjustiz und bringt die Befreiung der letzten Gefangenen in Erinnerung. Ebenso ehrt sie die Opfer der Wehrmachtjustiz mit einem Kranz am Memorial vor dem Fort Zinna. Zudem gedenkt sie auch der sowjetischen Kriegstoten auf dem Ehrenfriedhof an der Bahnhofstraße mit einem Kranz.
Torgau hatte im Zweiten Weltkrieg eine besondere Rolle als Zentrale der nationalsozialistischen Militärjustiz. Im Fort Zinna befand sich das größte unter den Wehrmachtgefängnissen, in der Brückenkopf-Kaserne war ein zweites Wehrmachtgefängnis eingerichtet. Mehrere Hundert Häftlinge wurden nachweislich in Torgau exekutiert. Ab 1943 hatte zudem das Reichskriegsgericht als höchstes Gericht der Wehrmacht seinen Sitz in Torgau und sprach hier seine Todesurteile aus.
Alle Soldaten, die damals von den Wehrmachtgerichten wegen Fahnenflucht, Wehrdienstverweigerung und Kriegsverrat verurteilt oder standrechtlich exekutiert wurden, sind heute gesetzlich rehabilitiert.
Kontakt:
Elisabeth Kohlhaas (Ausstellungsbetreuung, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit)
Tel.: 03421 7739681
elisabeth.kohlhaas@stsg.de
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