Projektförderung durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten für das Haushaltsjahr 2017 und Evaluation der Stiftung beschlossen
24.01.17
Projektförderung durch die Stiftung Sächsische Gedenkstätten für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen
Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat in seiner Sitzung am 23. Januar 2017 die Gewährung von Projektförderungen aus Mitteln der Stiftung Sächsische Gedenkstätten für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Insgesamt wurden Förderungen in Höhe von rund 85.000 EUR bewilligt, davon rund 45 Prozent für Projekte zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Diktatur und 55 Prozent für Projekte zur Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur.
Darüber hinaus beschloss der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten die Förderung von Einrichtungen gemäß § 2 Abs. 3 und 4 SächsGedenkStG. Insgesamt rund 858.000 EUR stehen hierfür aus Mitteln des Freistaates Sachsen (SMWK) sowie der Bundesregierung (BKM) zur Verfügung.
Stiftungsrat beschließt Evaluation der Stiftung Sächsische Gedenkstätten
Seit der Novelle des Sächsischen Gedenkstättenstiftungsgesetzes im Jahr 2012 ist die Stiftung Sächsische Gedenkstätten mit einem erheblichen Aufwuchs an Aufgaben konfrontiert. Um die Arbeitspraxis der Stiftung mit Blick auf die gesetzlich verankerten Anforderungen bewerten zu können, hat der Stiftungsrat in seiner Sitzung am 23. Januar 2017 eine Evaluation beschlossen.
Kontakt:
Dr. Julia Spohr (Stiftung Sächsische Gedenkstätten/Öffentlichkeitsarbeit)
Tel. 0351 46955-45
julia.spohr@stsg.smwk.sachsen.de
Presseinformation als PDF-Datei (35 KB)