Stiftung Sächsische Gedenkstätten beantragt keine Rehabilitierung bei der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation
12.11.14
Gemäß einem Beitrag von „Radio Stimme Russlands“ vom 11.11.2014 hat der russische Chefmilitärstaatsanwalt Sergej Fridinski im Interview mit der „Rossijskaja Gazeta“ mitgeteilt, „ein deutscher Staatsbürger von der Stiftung Sächsische Gedenkstätten“ habe die Rehabilitierung von Hans Piekenbrock, Chef der Abteilung I (Geheimer Meldedienst zuständig für Auslandsspionage und Nachrichtenbeschaffung) der Abwehr im Stabe des Vizeadmirals Wilhelm Canaris, beantragt. Hierzu wird festgestellt: Diese Formulierung ist unzutreffend.Auf der Grundlage einer Übertragung von Aufgaben vom Auswärtigen Amt auf den Freistaat Sachsen leitet die von Letzterem damit beauftragte Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Anträge auf Prüfung, ob Personen begründet verurteilt worden sind, an die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft weiter.
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten stellt keine Anträge auf Rehabilitierung. Sie hat im Frühjahr 2014 die Bitte eines deutschen Historikers und Promotionsstudenten, der nicht Mitarbeiter der Stiftung Sächsische Gedenkstätten ist, auf Prüfung der Verurteilung von Hans Piekenbrock weitergeleitet.