Forschungsprojekt über Richter der Wehrmacht
„Lebensläufe und Spruchpraxis von Wehrmachtrichtern“
Forschungsprojekt des Dokumentations- und Informationszentrums (DIZ) Torgau | Stiftung Sächsische Gedenkstätten und des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung an der TU Dresden (HAIT), 2010–2012
erarbeitet von Dr. Claudia Bade
gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK)
Von 2010 bis 2012 führten das Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau und das Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung an der TU Dresden e. V. (HAIT) gemeinsam das Forschungsprojekt „Lebensläufe und Spruchpraxis von Wehrmachtrichtern“ durch. Im Mittelpunkt des Interesses standen die Biografien und das Wirken von Richtern der Wehrmacht. Das Ziel des Kooperationsprojektes war es, die Lebens- und Karriereverläufe des Richterkorps der Wehrmacht nachzuzeichnen. Auf dieser Basis wurde analysiert, wie die Richter ihre Urteile fällten.
Erarbeitet wurde das Projekt von der Historikerin Dr. Claudia Bade. Die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig nahm es in den Förderschwerpunkt „Geistes- und Sozialwissenschaftliche Forschung“ auf. Die Finanzierung erfolgte durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK).
Die Wehrmachtjustiz war ein wirkungsvolles Herrschaftsinstrument der militärischen und politischen Führung des Nationalsozialismus. Sie hatte die wichtige Aufgabe, die Funktionsfähigkeit der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg aufrecht zu erhalten und durch abschreckende Urteile für unbedingten Gehorsam der Soldaten zu sorgen. Die Militärjustiz ging deshalb im Zweiten Weltkrieg mit großer Härte gegen jedes Fehlverhalten von Soldaten vor, insbesondere wenn es als Fahnenflucht angesehen werden konnte, und verurteilte auch Zivilisten, die des Widerstands verdächtig waren. Die deutschen Militärgerichte waren auf allen europäischen Kriegsschauplätzen ein wesentlicher Teil des Kriegsalltags. Sie stellten in den besetzten Ländern ein wichtiges Instrument der Besatzungsherrschaft dar.
Die NS-Militärjustiz fällte etwa 50 000 Todesurteile, von denen mehr als 20 000 vollstreckt wurden. Diese Urteilsbilanz übertrifft die der zivilen NS-Gerichtsbarkeit bei weitem. Durch ihre Spruchtätigkeit stützten die Wehrmachtrichter den verbrecherischen Angriffskrieg und die Besatzungsherrschaft. Allerdings wurden gerade sie als Akteure noch nicht systematisch in den Blick genommen. Diese Forschungslücke war der Ausgangspunkt für das Projekt. Auf einer quellengesättigten Basis nahm es die Verbindung von Täterbiografien und Spruchpraxis in den Blick.
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