Stiftungsrat beschließt Gestaltung des Gedenkortes Chemnitz-Kaßberg
12.05.14
Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat auf seiner heutigen Sitzung unter Vorsitz der Sächsischen Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Frau Prof. Sabine von Schorlemer, die Gestaltung eines Gedenkortes auf einem Areal am Rande des früheren Gefängnisses Chemnitz-Kaßberg beschlossen. Es soll ein Entwurf der AG Berthold Weidner/Martin Bennis (Stuttgart/Berlin) realisiert werden. Dieser war dem Stiftungsrat im Ergebnis eines Ideenwettbewerbes von einer Empfehlungskommission zusammen mit einem weiteren Entwurf zur Diskussion und Entscheidungsfindung vorgelegt worden.
Der Entwurf sieht vor, einen erhaltenen Wachturm und zwei Mauersegmente um fünf gleichhohe Informationselemente aus Glas zu ergänzen. Die Kommission würdigte insbesondere das unter räumlichen und grafischen Aspekten ausgewogene und würdevolle Gesamtkonzept, besonders den Umgang mit der historischen Bausubstanz und die Kontrastierung durch eine andere Materialität. Positiv wurden auch das Angebot zum Gedenken sowie dessen Trennung vom Informationsangebot bewertet.
Der Geschäftsführer der Stiftung, Siegfried Reiprich, begrüßte die Entscheidung: „Mit dem Gedenkort markieren wir einen für die Geschichte der deutschen Teilung einmaligen Ort, der wie kein anderer für den staatsfreundlichen Menschenhandel der DDR und für die von den Bundesregierungen übernommene humanitäre Verantwortung für DDR-Häftlinge steht. Ich hoffe, dass auf diesen ersten Schritt weitere folgen werden, an deren Ende eine Gedenkstätte in einigen historischen Gebäuden auf dem früheren Gelände des Gefängnisses steht.“
Die Errichtung des Gedenkortes geht auf einen Beschluss des Sächsischen Landtages vom 24.11.2011 zurück. In ihm heißt es, dass beim Verkauf der Immobilie der früheren Justizvollzugsanstalt ein angemessener und offener Gedenkort zur Bewahrung und Präsentation der Historie dieser größten Abschiebehaftanstalt der DDR sicherzustellen sei.