Wehrmacht und Kriegsgefangene
„Wir müssen von dem Standpunkt des soldatischen Kameradentums abrücken. […] Im Osten ist Härte mild für die Zukunft. Die Führer müssen von sich das Opfer verlangen, ihre Bedenken zu überwinden.“ Dies notierte Generalstabschef F. Halder während Hitlers Rede am 30. März 1941, als dieser die gesamte Generalität ideologisch auf den bevorstehenden „Vernichtungskampf“ gegen die Sowjetunion vorbereitete.
Das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) erließ Richtlinien zur Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener und verstieß damit gegen völkerrechtliche Schutzbestimmungen (Genfer Konvention, Haager Landkriegsordnung). In einem „Merkblatt“ für Wachmannschaften vom 8. September 1941 heißt es: „Auf fliehende Kr.Gef. ist sofort (ohne) Anruf zu schießen […]. Auch gegen den arbeitswilligen und gehorsamen Kr.Gef ist Weichheit nicht am Platz."
Vor allem Unterernährung war für das Massensterben der sowjetischen Kriegsgefangenen verantwortlich. Mit den insbesondere 1941 und 1942 festgesetzten Verpflegungsrationen wurde der Hungertod Tausender bewusst in Kauf genommen. Trotz der im Verlauf des Krieges immer wieder erhöhten Verpflegungssätze blieben diese bis Kriegsende immer unter denen der nichtsowjetischen Kriegsgefangenen.
Katastrophale Bedingungen in den Lagern führten 1941/42 zu Ruhr- und Fleckfieberepidemien, denen Zehntausende zum Opfer fielen. Infolge andauernder chronischer Unterernährung bei gleichzeitigem kraftraubendem Arbeitseinsatz und mangelhafter medizinischer Betreuung blieben die sowjetischen Kriegsgefangenen auch in der zweiten Kriegshälfte anfällig für Krankheiten. Die Sterblichkeit stabilisierte sich auf hohem Niveau.
Politoffiziere der Sowjetarmee waren im Frontgebiet laut „Kommissarbefehl“ vom 6. Juni 1941 „... sofort mit der Waffe zu erledigen“. Viele gerieten dennoch in Haft. Sie wurden, ebenso wie Juden, 1941/42 im Rahmen systematischer „Aussonderungsaktionen“ von so genannten Einsatzkommandos (Sipo/SD) in den Kriegsgefangenenlagern ermittelt, abtransportiert und ermordet. Auf deutschem Territorium endeten diese Überprüfungen Mitte 1942. Die „Aussonderungen“ oblagen von nun an den Entscheidungen der Lagerkommandanten. Auch in anderen Fällen bekamen die Kommandanten stärkere Verfügungsgewalt. So konnten sie nach Fluchtversuchen einfache Disziplinarstrafen verhängen oder Überstellungen an die Gestapo anordnen. Auch diese Willkür führte zum Tode vieler sowjetischer Kriegsgefangener.
Von etwa 5,7 Millionen inhaftierten Angehörigen der Roten Armee überlebten etwa zwei Drittel die deutsche Gefangenschaft nicht.