Der Stiftungsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten wie Haushalt, Förderungen oder Gedenkstättenträgerschaften.
Der Stiftungsbeirat nimmt Stellung zu den für die Stiftungsarbeit relevanten Themen und berücksichtigt dabei in besonderem Maße die Interessen der Opfer und ihrer Hinterbliebenen sowie die gesellschaftliche
Relevanz.
Der Wissenschaftliche Beirat erarbeitet Empfehlungen und begutachtet Konzeptionen für Projekte, Ausstellungen oder Fördervorhaben.