Hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS in Stiftung Sächsische Gedenkstätten entdeckt. Geschäftsführer Reiprich: Es handelt sich um einen minder schweren Fall, der Vertrauensbruch ist jedoch erheblich.
01.09.11
Wie der Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft, Siegfried Reiprich, auf Anfrage mitteilte, hat er im Herbst 2010 die Überprüfung der Mitarbeiter der Stiftung auf Stasibelastung beantragt; die Auskünfte des BStU liegen nun vor.
Danach hat ein Mitarbeiter im Jahr 1988 aktiven Wehrdienst in der Art „Dienst auf Zeit“ bei der Wach- und Sicherungseinheit der Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit in Dresden geleistet. Nach Dienstlaufbahnordnung des MfS und gemäß § 6 Stasiunterlagengesetz war er damit hauptamtlicher Mitarbeiter. Dies habe er bei einem früheren Arbeitgeber und erneut bei Einstellung in der Stiftung im Jahr 2000 nicht angegeben.
„Für den Mitarbeiter spricht vermutlich, dass der auf drei Jahre angelegte Wehrdienst beim MfS in Dresden nach wenigen Wochen beendet wurde“, so Reiprich am Mittwoch (31.8.11) in Dresden. „Daß der Dienst ausgerechnet am Ort der heutigen Stasi-Opfer-Gedenkstätte Bautzner-Straße in der Nähe der Waldschlößchenbrücke erfolgte, entbehrt nicht einer gewissen Ironie, ist aber trotz der Kürze durchaus eine Zumutung für die Stasiopfer. Gravierend sind jedoch die falschen Angaben im Einstellungsfragebogen, in dem jeglicher Kontakt zum MfS verneint und noch nicht mal die Zugehörigkeit zu bewaffneten Organen der DDR bejaht zugegeben“. Ein solcher Vertrauensbruch könne nicht ohne Folgen bleiben, sagte Reiprich.
Man sei jedoch mit Augenmaß vorgegangen, er habe mit dem Mitarbeiter geredet und den Rat von Mitgliedern des Stiftungsrates und des Stiftungsbeirates eingeholt. Darunter seien Vertreter der Opfer der kommunistischen Diktatur, aber auch der NS-Diktatur, der christlichen Kirchen und jüdischen Gemeinden in Sachsen, der Vorsitzende des Beirates, Bürgerrechtler und der Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen gewesen. „Wir haben eine gründliche Einzelfallprüfung vorgenommen, den Mitarbeiter mit dessen Einverständnis gehört und vertiefende Auskunft beim Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen eingeholt“. Nun strebe er eine einvernehmliche Lösung an, die keine Zumutung für die Opfer sein dürfe, aber verhältnismäßig bleiben müsse. „Schwer vorstellbar ist ein Verbleib in der Stiftung, eine gute Lösung könnte eine Versetzung oder Umsetzung sein. Der Mitarbeiter hat sein grundsätzliches Einverständnis erklärt“. Allerdings sei die Stiftung eine eigenständige juristische Person und könne z.B. das Partnerministerium für Wissenschaft und Kunst nur um Unterstützung bitten.