Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten beschließt Haushalt in Höhe von 5,2 Millionen Euro
15.07.21
Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat in einer Sondersitzung am 15. Juli 2021 den Haushalt der Stiftung in einer Gesamthöhe von 5,2 Millionen Euro für 2021 beschlossen. Der Freistaat Sachsen gewährt dabei Zuschüsse in Höhe von 3,7 Millionen Euro, vom Bund erhält die Stiftung insgesamt 1,5 Millionen Euro.
Mit dem Beschluss des Stiftungshaushaltes wird die Umsetzung der vom Sächsischen Landtag im Doppelhaushalt 2021/22 beschlossenen Maßnahmen zur Förderung der Stiftung ermöglicht. Dabei handelt es sich u. a. um die Schaffung zusätzlicher Stellen für Gedenkstättenpädagogik in den Gedenkstätten Pirna-Sonnenstein, Großschweidnitz, Ehrenhain Zeithain und Münchner Platz Dresden. Weitere investive Mittel sind für den Beginn der Planungen zur Errichtung eines Natur- und Geschichtslehrpfades auf dem Gelände der Gedenkstätte Ehrenhain Zeithain vorgesehen. Der Haushaltsbeschluss beinhaltet zudem eine erhöhte Förderung des Lern- und Gedenkortes Kaßberg-Gefängnis sowie der Gedenkstätte KZ Sachsenburg für den Betrieb eines Kommunikations- und Dokumentationszentrums und die Qualifizierung des Antrages auf Bundesförderung.
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Sie erschließt und bewahrt historisch authentische Orte politischer Gewaltverbrechen und politischen Unrechts im Freistaat Sachsen und gestaltet sie als Orte historisch-politischer Bildung. Mit ihrer Arbeit will sie historische Informationen vermitteln, zur individuellen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit anregen sowie Engagement für Menschenrechte und Demokratie stärken.
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