Dokumentationsstelle veröffentlicht mehr als 9 000 Rehabilitierungsbescheide für Verurteilte sowjetischer Militärtribunale (SMT)
18.12.20
Mehr als 9 000 Bescheinigungen der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation über die Rehabilitierung von deutschen Opfern sowjetischer Repressionen sind seit Mitte Dezember auf der Website
der Dokumentationsstelle Dresden der Stiftung Sächsische Gedenkstätten als PDF-Dokument abrufbar.
Etwa 70 000 deutsche Zivilisten und Soldaten wurden in der Zeit des Zweiten Weltkriegs, vor allem aber in der Nachkriegszeit und frühen DDR, von sowjetischen Militärtribunalen (SMT) verurteilt. Nach dem „Gesetz der Russischen Föderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung“ vom 18. Oktober 1991 sind die Überprüfung der Verurteilung sowie eine Rehabilitierung möglich. Die Dokumentationsstelle ist seit dem 1. Juni 2008 als einzige deutsche Stelle im Auftrag des Auswärtigen Amtes zuständig für die Bearbeitung und Weiterleitung von Anfragen und Anträgen nach dem genannten Gesetz.
Die der Dokumentationsstelle seitdem bekannt gewordenen Rehabilitierungen wurden in den letzten Jahren digitalisiert und können nun auf ihrer Website eingesehen werden. Ein Symbol links neben dem Namen zeigt das Vorliegen des Dokuments an. Die Bescheide liegen stets in russischer Sprache, zum Teil aber auch in deutscher Übersetzung vor. Üblicherweise enthalten sie die Personendaten, die letzte Adresse vor der Verhaftung, das Verhaftungsdatum, das Datum der Verurteilung und das verurteilende Gericht, das Strafmaß und das Entlassungsdatum.
Bei Vorliegen einer Rehabilitierung besteht für Angehörige die Möglichkeit, die Dokumentationsstelle für eine Einsichtnahme in die Strafakte, die in der Regel im Zentralarchiv des FSB in Moskau archiviert wird, zu bevollmächtigen. Dafür sind eine entsprechende notariell beglaubigte Vollmacht, ein lückenloser Verwandtschaftsnachweis sowie eine Kopie des Personalausweises notwendig.
Die Dokumentationsstelle erteilt auf Antrag aus weiteren Quellen zusätzliche Auskünfte zu den rehabilitierten Personen, sofern ihr diese vorliegen. Die Datenbank wird fortlaufend aktualisiert.
Die Bescheide werden der Öffentlichkeit im Rahmen des Zwecks der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Verfügung gestellt. Für eine weitergehende Nutzung, zum Beispiel für eine Veröffentlichung, bedarf es der Zustimmung der Dokumentationsstelle Dresden.
Die Dokumentationsstelle bittet für die Vervollständigung der Datenbank um Unterstützung, vor allem in dreierlei Hinsicht:
1. Für viele Rehabilitierte gibt es nur die russischsprachige Bescheinigung. Die durch Rückübertragung ins Deutsche verwendete Namenschreibweise ist oft inkorrekt. Sofern die korrekte Schreibweise bekannt ist, bitten wir um Unterrichtung.
2. In den Bescheiden wird nur das Geburtsjahr genannt. Auch andere Daten sind oft lückenhaft oder unklar, zum Beispiel der Geburts- oder Wohnort. Wir bitten um Mitteilung, falls vollständige Daten vorliegen.
3. Bescheide, die auf der Seite noch nicht veröffentlicht sind, bitte digitalisiert oder postalisch übersenden.
Kontakt:
Dr. Bert Pampel, Leiter der Dokumentationsstelle Dresden | Stiftung Sächsische Gedenkstätten
Tel. 0351 4695548
bert.pampel@stsg.de
www.dokst.de