Ideenwettbewerb zur Umgestaltung der „Kommandantenvilla“ der Gedenkstätte Konzentrationslager Sachsenburg
01.08.20
Die Stadt Frankenberg lobt ab dem 1. August 2020 einen internationalen Ideenwettbewerb für Architekten und Künstler sowie interdisziplinäre Teams mit Erfahrungen in ganzheitlicher oder memorialer Ausstellungsgestaltung bzw. interdisziplinäre Gestalter- und Projektteams aus, mit dem Ziel, die baulichen Überreste der „Kommandantenvilla“ des ehemaligen Konzentrationslagers (KZ) Sachsenburg in quantitativer und qualitativer Hinsicht bestmöglich zu sichern und als Teil der Gedenkstätte umzugestalten.
Zur Geschichte des Areals
In Sachsenburg wurde im Jahr 1933 von den Nationalsozialisten (NS) in den Werksanlagen der vormaligen Spinnerei ein „Schutzhaftort“ errichtet, der bis 1937 als Konzentrationslager ausgebaut und betrieben wurde. Das frühe KZ Sachsenburg steht exemplarisch für den NS-Terror, zeigt es doch charakteristische Züge des kontinuierlichen Aufbaus eines Systems, welches später andernorts in großen Vernichtungslagern mit Grausamkeit und menschenverachtenden Methoden auf die Spitze getrieben wurde. Während des gesamten Zeitraums von 1933 bis 1937 wurden ca. 10 000 Gefangene im KZ Sachsenburg inhaftiert.
Wettbewerbsaufgabe
Die vorhandene Gedenkstätte soll umfassend ausgebaut werden. Das inhaltliche Konzept wird dabei die Häftlinge, ihr Leiden und Sterben sowie ihre Erfahrungen des Überlebens im NS-Terror in den Mittelpunkt stellen. Es wird ein Erinnerungsort geschaffen, der eine hohe Authentizität aufweist und am originalen Platz das Leben der Opfer und der Täter erfahrbar macht.
Aufgabe des Wettbewerbes ist es, Ideen und Konzepte vorzulegen, mit deren Hilfe die baulichen Reste der Villa als bedeutender Teil der zu errichtenden Gedenkstätte dauerhaft erhalten bleiben. Da der Erhalt der Bausubstanz nur in Teilen möglich sein wird, werden künstlerische und besondere architektonische bzw. landschaftsarchitektonische Überformungen erwartet, die das historische Gebäude und das unmittelbare Außengelände wahrnehmbar machen. Es ist von einem teilweisen Erhalt des Hauses auszugehen. Eine komplette Sanierung wird aufgrund des schlechten, ruinösen Zustandes der Bausubstanz sowie der Statik des Gebäudes ausgeschlossen.
Für die Neugestaltung im Rahmen einer baurechtlichen Umsetzung sind alle Materialien und Techniken zugelassen, die an diesem Ort im Freien und ohne permanente Betreuung überdauern können. Eine Überdachung bzw. Teilüberdachung ist konzeptabhängig möglich, wird jedoch nicht gefordert. Die Angemessenheit der Lösungen in Bezug auf die Wiedererkennbarkeit des Gebäudes, dem Wirken im Gesamtgedenkstättenkontext und für eine dauerhafte Nutzbarkeit als Teil des Ausstellungsgeländes in einem weitläufigen Freiraum ist dabei für die Auslober von besonderer Wichtigkeit. Das Vorhaben muss im Rahmen des §63 Sächsische Bauordnung genehmigungsfähig sein. Dabei sind insbesondere die Anliegen des Denkmal- und Hochwasserschutzes zu beachten.
Wesentliche Anforderungen des Ideenwettbewerbs sind, neben dem Ausbau eines begehbaren Plateaus, der Erhalt von Blickachsen und Blickperspektiven zum Lagergelände sowie die Prüfung des Umgangs mit den historischen Überresten des Gebäudes, ggf. unter Etablierung einer Besucherführung. Ausstellungs- und Seminarräume werden in anderen Gebäuden ausreichend Platz haben. Es ist vorgesehen, eine oder mehrere Ideen zu prämieren und diese gemeinsam mit den Autoren in den nächsten Jahren umzusetzen.
Teilnahmebedingungen
Berechtigt zur Teilnahme sind Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen und Künstler*innen sowie interdisziplinäre Teams mit Erfahrungen in ganzheitlicher oder memorialer Ausstellungsgestaltung bzw. interdisziplinäre Gestalter- und Projektteams, in denen Künstler*innen und Architekt*innen mitarbeiten. Im Mindesten müssen ein Künstler und ein Architekt oder ein Künstler und ein Landschaftsarchitekt gemeinsam in einer Arbeitsgemeinschaft vertreten sein. Diese Zusammenarbeit ist auch innerhalb de Bewerbung von interdisziplinären Teams nachzuweisen.
Für Architekt*innen gilt: Natürliche Personen müssen am Tage der Auslobung gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Landschaftsarchitekt*in berechtigt sein. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung Architekt/Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht sowie einer der Gesellschafter*innen oder einer der bevollmächtigten Vertreter*innen und Verfasser*in der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Die Teilnahme von jungen Büros und Studierenden ist ausdrücklich gewünscht. Sie müssen für den Fall eines Gewinnes die Zusammenarbeit mit einer Architekt*in/Landschaftsarchitekt*in mit Zulassung nach oben genannten Regeln erklären. Der Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist in der Verfassererklärung mit dem Wettbewerbsbeitrag einzureichen.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei. Ein Bearbeitungsgeld wird nicht gezahlt. Es werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 25 000 EURO ausgereicht. Es ist beabsichtigt, drei Preise zu prämieren und drei Ankäufe zu tätigen.
Termine und Details:
2. Verfahrensart: Offener Ideen-Wettbewerb
3. Termine: Tag der Veröffentlichung: 01.08.2020, Abgabetermin: 30.10.2020, Preisgerichtssitzung: 30.11.2020 – 04.12.2020
4. Dauer: 01.08.2020 – 30.10.2020
5. Fachbereich: interdisziplinär, Architektur, Kunst/Design, Landschaftsarchitektur
6. Auslober: Stadt Frankenberg/Sa., Markt 15, D-09669 Frankenberg/Sa.
7. Ort: Frankenberg/Sa., Ortsteil Sachsenburg
8. Zulassungsbereich: international, weltweit
9. Den Link zu Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Stadt Frankenberg/Sa.
Ansprechpartner/Rückfragen:
Sandra Saborowski, Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.
Tel: 037206/641112
s.saborowski@frankenberg-sachsen.de