Strafjustiz in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und DDR (1945-1956)
Bis die sowjetischen Sicherheitsorgane den Münchner Platz im Oktober 1950 verließen, wurden unzerstört gebliebene Gebäudeteile von sowjetischer Besatzungsmacht und deutschen Justizorganen gemeinsam genutzt.
Der sowjetischen Geheimpolizei diente das Gebäude als Durchgangs- und Untersuchungsgefängnis. Sowjetische Militärtribunale (SMT) verurteilten die Insassen vor Ort oder in mehreren Gebäuden in der Bautzner Straße in Dresden, die der sowjetische Geheimdienst ebenfalls als Gerichts- und Haftort nutzte, in Schnellverfahren auf der Grundlage von erpressten Geständnissen zu langjährigen Haft- und Lagerstrafen oder zum Tod durch Erschießen. Ein Großteil der Häftlinge blieb ohne Urteil. Es folgte die Deportation in die Sowjetunion oder in eines der sowjetischen Speziallager in der SBZ, insbesondere Bautzen oder Mühlberg.
Seit 1946 führten die deutschen Justizbehörden am Landgericht (seit 1952 Bezirksgericht) Dresden Strafverfahren wegen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ gegen Personen durch, die sich an nationalsozialistischen Tötungsverbrechen beteiligt hatten. Zu nennen sind Prozesse gegen leitendes Anstaltspersonal der Heilanstalt auf dem Sonnenstein in Pirna wegen tausendfachen Krankenmordes, gegen Richter und Staatsanwälte des Oberlandesgerichts Dresden oder gegen Angehörige der SA und Wachmannschaften des „Schutzhaftlagers“ Hohnstein.
Mit der zunehmenden Stalinisierung trat die strafrechtliche Verfolgung nationalsozialistischer Verbrechen - die mehr oder weniger unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze erfolgt war - zurück. Im Vordergrund stand nun die Verfolgung von Kritikern und Gegnern der sozialistischen Umgestaltung und damit die erneute Instrumentalisierung der Justiz zum Zweck staatlichen Machterhalts.
Bis zur Auflösung der Länder im Sommer 1952 wurden in Dresden nur Todesurteile sächsischer Gerichte vollstreckt. Danach wurde der Münchner Platz bis Ende 1956 zentrale Hinrichtungsstätte der DDR-Justiz. In dieser Hochphase des Stalinismus und des Kalten Krieges wurden die meisten Todesurteile in der Geschichte der DDR ausgesprochen.