rehabilitierung
Die Dokumentationsstelle ist seit dem 1. Juni 2008 als einzige deutsche Stelle >> im Auftrag des Auswärtigen Amtes zuständig für die Bearbeitung und Weiterleitung von Anfragen und Anträgen nach dem >> „Gesetz der Russischen Föderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung“ vom 18.10.1991. Die Regierung und die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation haben die Übertragung der Aufgabe anerkannt.
Auf der Grundlage des oben genannten Gesetzes hat die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft systematisch Verurteilungen der damaligen Zeit überprüft. Im Rahmen der Überprüfung wurden ehemals gefällte Urteile entweder aufgehoben, bestätigt oder neu bewertet.
In der >> Online-Datenbank zu rehabilitierten verurteilten deutschen Bürgern kann nach Personen recherchiert werden, von denen uns bekannt ist, dass sie rehabilitiert wurden. Wünschen Sie weitere Informationen oder ist der Name einer gesuchten verurteilten Person nicht in dieser Datenbank verzeichnet, so stellen Sie bitte einen >> Antrag auf Auskunft.
Im Falle, dass keine Informationen vorliegen, besteht die Möglichkeit, in Moskau >> eine Überprüfung zu veranlassen bzw. dort vorliegende Ergebnisse abzurufen.
Auf der Website "Heute und Gestern" des Aufarbeitungsvereins Bürgerkomitee 15. Januar e. V. können Sie einen Überblicksbeitrag von Dr. Bert Pampel und Valerian Welm lesen, der die Entwicklung der Rehabilitierungspraxis zwischen 1992 und 2021 beleuchtet.