Opfer der NS-Justiz am Münchner Platz
Bis zum 8. Februar 1945 - dem letzten Hinrichtungstag vor der teilweisen Zerstörung des Gebäudekomplexes durch die Luftangriffe am 13./14. Februar 1945 - starben über 1 300 Menschen unter der so genannten Fallschwertmaschine. Mit der kriegs- und besatzungsbedingten drakonischen Ausweitung der Straftatbestände nahm die Zahl der Hinrichtungen am Münchner Platz insbesondere ab 1942 sprunghaft zu.
Zu den Justizopfern des Volksgerichtshofs und der Oberlandesgerichte gehörten Menschen, die sich dem Nationalsozialismus aktiv und organisiert widersetzten. Darunter waren Angehörige tschechischer und polnischer Widerstandsgruppen, die wegen „Gebietshochverrats“ verurteilt wurden. Hinzu kamen Angehörige aus den Reihen der deutschen Arbeiterbewegung oder politisch motivierte Einzeltäter, denen „Verfassungshochverrat“ oder „Wehrkraftzersetzung“ zur Last gelegt wurde. Zu den bedeutendsten Widerstandsgruppen Sachsens gehörte das Leipziger „Nationalkomitee Freies Deutschland“, dessen führende Vertreter, darunter der ehemalige kommunistische Reichstagsabgeordnete Georg Schumann (1886-1945), am Münchner Platz verurteilt und hingerichtet wurden.
Am Münchner Platz starben auch Menschen, die sich den Denk- und Handlungsgeboten des Regimes verweigerten oder zu entziehen suchten, beispielsweise durch „Fahnenflucht“, durch das Abhören von „Feindsendern“. Schließlich wurden so genannte „Gewohnheitsverbrecher“, Mörder und Sittlichkeitsverbrecher am Münchner Platz hingerichtet. Etwa zwei Drittel der Hingerichteten stammten aus dem „Protektorat Böhmen und Mähren“.
Zu ihnen gehörte auch Anna Struncová (1895-1944). Sie hatte vier geflohene sowjetische Kriegsgefangene beherbergt und wurde vom Volksgerichtshof in Dresden zum Tode verurteilt und am 17. November 1944 am Münchner Platz hingerichtet.