Opfer der sowjetischen Besatzungsmacht und der DDR-Justiz am Münchner Platz
Infolge von Misshandlungen bei Verhören, der katastrophalen Haftbedingungen durch Überbelegung, unzureichende Ernährung und mangelhafte medizinische Betreuung kamen zahlreiche Inhaftierte im Gefängnis der sowjetischen Besatzungsmacht am Münchner Platz ums Leben. Zu den Häftlingen gehörten niedere Amtsträger der NSDAP und der ihr angeschlossenen Organisationen, Gegner der sowjetischen Besatzungspolitik und willkürlich verhaftete Personen. Ihre genaue Zahl ist ebenso unbekannt wie die Zahl der durch Sowjetische Militärtribunale Verurteilten, die durch Genickschuss in der unteren Etage des Westflügels starben.
Unter dem von der DDR-Justiz eingesetzten neuen Fallbeil starben ab Mai 1952 bis Dezember 1956 nachweislich 62 Menschen. Etwa die Hälfte davon waren eindeutig Opfer einer politischen Strafjustiz.
Zu den Opfern der DDR-Justiz gehörten auch Menschen, die bereits von den Nationalsozialisten verfolgt worden waren. Dazu gehörte der im Dresdner „Nationalkomitee Freies Deutschland“ aktive Sozialdemokrat Wilhelm Grothaus (1893-1966). Das Bezirksgericht Dresden verurteilte ihn am 22./23. Juli 1953 wegen seiner Beteiligung am Volksaufstand des 17. Juni 1953 in einem Schauprozess wegen „Boykotthetze“ und „faschistischer Propaganda“ zu einer langjährigen Haftstrafe.