Stiftung Sächsische Gedenkstätten kündigt Wiederaufnahme der Auskunftstätigkeit zu sowjetischen Kriegsgefangenen an
13.04.15
Die Beantwortung der Anfragen von Angehörigen aus Russland sowie den anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, aber auch von Gemeinden, Suchdiensten und Gedenkstätten aus Deutschland, soll ab dem 1. Mai 2015 wieder aufgenommen werden.
Die Auskunftstätigkeit basiert auf den Ergebnissen eines vom Bund geförderten 14-jährigen Forschungsprojekts, das zum 31. Dezember 2014 endete. Dabei wurden in russischen, ukrainischen, belarussischen und deutschen Archiven Unterlagen zu ca. einer Million sowjetischen Kriegsgefangenen erschlossen. Sie waren während des Zweiten Weltkrieges in deutsche Gefangenschaft geraten. Die Unterlagen sind in einer Datenbank verzeichnet, die in Teilen auch Online zugänglich ist. Monatlich gehen gegenwärtig mehr als 250 Anfragen hierzu bei der Stiftung ein.
Siegfried Reiprich, Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, erklärte dazu: „Wir sind sehr froh, dass wir insbesondere den Angehörigen mitteilen können, wann ihre Großväter, Väter oder sonstigen Verwandten gestorben und wo sie bestattet sind. Wir danken dem Freistaat Sachsen für seine Unterstützung und freuen uns, dass auch der Bund ab 2016 eine angemessene Beteiligung an der Finanzierung dieser gesamtstaatlichen nationalen Aufgabe in Aussicht gestellt hat.“
Insgesamt starb während des Zweiten Weltkrieges rund die Hälfte der insgesamt ca. 5,3 Mio. sowjetischen Kriegsgefangenen in deutschem Gewahrsam, davon ca. 370.000 in Lagern auf dem Gebiet des Deutschen Reiches. Am 23. April 2015 wird der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Beisein diplomatischer Vertreter, darunter des Russischen Botschafters in Deutschland, der im Kriegsgefangenenlager Zeithain bei Riesa verstorbenen mindestens 25 000 sowjetischen Kriegsgefangenen gedenken.