Akteneinsicht
Mit der Aufhebung des Urteils haben Betroffene oder die Angehörigen des ehemals Verurteilten das Recht, Einsicht in die Akten im Moskauer Archiv zu beantragen und sie dort selbst einzusehen.
Mit einer von einem Notar beglaubigten Vollmacht kann die Akte auch durch einen unserer Mitarbeiter im Lesesaal des Archivs in Moskau eingesehen und teilweise Dokumente daraus kopiert werden. Neben der notariell beglaubigten Vollmacht sind hierfür Nachweise über die Verwandtschaft sowie die Rehabilitierungsbescheinigung beizubringen. Bitte wenden Sie sich wegen der Ausgestaltung der Vollmacht an die Dokumentationsstelle.
Bitte füllen Sie für Ihren Antrag auf Akteneinsicht die beigefügte Checkliste aus und beachten Sie die Ausfüllhinweise.
Einige >> beispielhafte Fälle veranschaulichen, mit welchen Ergebnissen Sie bei einer Akteneinsicht rechnen können.