Dokumentationsstelle erweitert Auskunft über rehabilitierte deutsche Opfer sowjetischer Verfolgung
30.11.16
Hunderttausende Deutsche wurden während des Zweiten Weltkriegs oder danach von sowjetischen gerichtlichen und außergerichtlichen Organen verfolgt, viele von ihnen zu Unrecht aus politischen Gründen verurteilt. Nach einem Gesetz der Russischen Föderation von September 1993 sind die Überprüfung der Urteile und die Rehabilitierung möglich. Viele Urteile wurden zudem in den 2000er Jahren von Amts wegen durch russische Stellen überprüft. Bis heute sind jedoch vielen Betroffenen bzw. Angehörigen die Ergebnisse dieser Überprüfungen nicht bekannt.
13 359 Namen von seitdem rehabilitierten Deutschen sind nunmehr mit Geburtsdatum und Geburtsort auf der Website der Dokumentationsstelle abrufbar. Grundlage hierfür ist, dass das Auswärtige Amt im Mai 2008 dem Freistaat Sachsen die Aufgabe der Betreuung von Personen übertragen hat, die ihre oder die Rehabilitierung Dritter auf Grundlage des oben genannten Gesetzes anstreben. [Link]
Ist der Name gesuchter Personen nicht in dieser Online-Datenbank verzeichnet, so besteht die Möglichkeit, bei der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft in Moskau eine Überprüfung zu veranlassen bzw. dort vorliegende Ergebnisse abzurufen. Der Antrag kann über die Dokumentationsstelle der Stiftung gestellt werden.
Anträge auf Überprüfung der Urteile zu Personen, für die Anhaltspunkte für ihre Beteiligung an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegen, werden von der Dokumentationsstelle nicht weitergeleitet, können aber direkt bei der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft eingereicht werden. Personen für die nach Ansicht der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft in den Akten hinreichende Beweise für derartige Vergehen vorliegen, werden jedoch nicht rehabilitiert.
Im Falle einer Rehabilitierung kann die Einsicht in die Ermittlungsakte beantragt werden. Auf notariell beglaubigte Vollmacht übernimmt die Dokumentationsstelle der Stiftung diese Einsichtnahme vor Ort in Moskau.
Die ohne Gerichtsbeschluss festgenommenen und in Speziallagern wie Buchenwald, Sachsenhausen oder Bautzen internierten Deutschen werden nicht rehabilitiert. Betroffene oder deren Angehörige können jedoch von der Dokumentationsstelle auf Antrag eine Auskunft erhalten, in der die Tatsache der Inhaftierung sowie die Gründe für die Einweisung in ein Speziallager bestätigt werden, sofern Informationen hierzu vorliegen.
Weitere Informationen finden sich unter: https://www.stsg.de/cms/dokstelle/content/auskuenfte/deutsche-buerger/ve...