Anerkennungsleistung an ehemalige sowjetische Kriegesgefangene
11.01.16
Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2015 beschlossen, dass ehemalige sowjetische Kriegsgefangene, die während des Zweiten Weltkrieges in der Zeit vom 22. Juni 1941 bis 8. Mai 1945 als Kriegsgefangene in deutschem Gewahrsam waren, eine einmalige Leistung in Höhe von 2.500 € erhalten können. Die Leistung ist nicht übertragbar und nicht vererblich, nur der Betroffene selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter können einen Antrag stellen. Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten kann mitunter den für die Entschädigung notwendigen Nachweis der Gefangenschaft in einem deutschen Kriegsgefangenenlager in Form von Kopien der betreffenden Dokumente erbringen.
Anträge sind an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV), DGZ Ring 12, 13086 Berlin zu richten. Telefon: +49 30 187030-1550, Email: poststelle.ask@badv.bund.de
Die genauen Informationen sind unter folgender Internetadresse zu finden: http://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/AnerkennungsleistungSo...