Bevorstehende Veranstaltungen
Veranstalter: Gedenkstätte Bautzen
In der DDR wurden einvernehmliche homosexuelle Handlungen bis 1987 bestraft. In den 1950er und 1960er Jahren verbot der berüchtigte § 175 des Strafgesetzbuches die sogenannte „Unzucht“ unter Männern. DDR-Gerichte sprachen jährlich mehrere Hundert Bewährungs- und Gefängnisstrafen aus. 1968 wurde § 175 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und durch § 151 ersetzt. Fortan war gleichgeschlechtliche Sexualität zwischen Erwachsenen nicht mehr strafbar. Für homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen galt jedoch ein höheres Schutzalter, wovon erstmals auch Frauen betroffen waren.
Veranstalter: Gedenkstätte Bautzen
Was bedeutet es, wenn die eigenen (Groß-)Eltern aus politischen Gründen in der DDR inhaftiert waren? Dieses bisher wenig beachtete Thema der DDR-Geschichte nimmt die Gedenkstätte Bautzen jetzt in den Blick. Wann und wie haben die Kinder von der Haft Ihrer (Groß-)Eltern erfahren? Warum waren ihre Angehörigen inhaftiert? Was hatte die Haft für konkrete Folgen für die Familie? Wurde über die Haftzeit gesprochen? Wie haben diese Erfahrungen die Lebenswege der Kinder und Enkel beeinflusst? Entstanden ist ein Film über Verlust, Ohnmacht, Hoffnung und Neubeginn.