Die Gedenkstätte Bautzen hat erstmalig einen per Livestream geführten Rundgang durch die ehemalige Stasi-Sonderhaftanstalt Bautzen II und durch die Ausstellungen der Gedenkstätte angeboten. Das neue Vermittlungsangebot einer Live-Online-Führung soll künftig wöchentlich stattfinden und neben Überblicksführungen auch Führungen mit besonderen thematischen Schwerpunkten zur Gedenkstätte Bautzen umfassen.
Wegen Corona sind zurzeit keine Besuche in der Gedenkstätte möglich. Interessenten erfahren trotzdem viel über die Schicksale Inhaftierter - auf sehr eindrucksvolle Art.
Zwischen 1945 und 1950 starben über 4.000 Inhaftierte. Verscharrt in Massengräbern, sind die meisten bis heute verschwunden. Das soll sich jetzt ändern.
Das Jahr 1990 steht im Mittelpunkt eines neuen Buches, das am 10. September in Bautzen vorgestellt wurde. Es thematisiert die letzten Monate der DDR: die ersten freien Wahlen, die Einführung der D-Mark und schließlich die Wiedervereinigung.
Heute, am 31. März, vor 70 Jahren hat in Bautzen der erste und größte Gefängnisaufstand in der DDR stattgefunden. 6 000 Häftlinge protestierten gegen die unmenschlichen Haftbedingungen in der Strafvollzuganstalt in Bautzen, die auch als „Gelbes Elend“ bezeichnet wurde. An diesen Jahrestag sollte eigentlich mit einer großen Gedenkveranstaltung erinnert werden. Diese wurde wegen der Corona-Krise jetzt auf November verschoben.
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft ist eine transparenzpflichtige Stelle.
Gefördert durch
Diese Maßnahme wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.