Bautzen II – Der „Stasi-Knast“
>> Bautzener Gerichtsgefängnis 1906–1933
>> Gefängnis für Justiz- und Schutzhäftlinge 1933–1945
>> Sowjetisches Untersuchungsgefängnis 1945–1949
>> Justizvollzugsanstalt 1949–1951
>> Außenstelle von Bautzen I 1951–1956
>> Sonderhaftanstalt der Staatssicherheit 1956–1989
>> Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Bautzen 1990–1992
Bautzener Gerichtsgefängnis 1906–1933
Bautzen II wurde vom Sächsischen Justizministerium zusammen mit dem Amts- und Landgericht erbaut. Das Gefängnis verfügte über 203 Haftplätze in 134 Zellen. Sie dienten der Untersuchungshaft wie auch der Verbüßung kurzer Haftstrafen. Die Verurteilung zu einigen Tagen Haft im Gerichtsgefängnis war üblich. Das Bautzener Gerichtsgefängnis war modern ausgestattet, aber zu groß. Selten wurden alle Haftplätze gebraucht.
Gefängnis für Justiz- und Schutzhäftlinge 1933–1945
Das Gerichtsgefängnis war seit 1924 Teil der Landesstrafanstalt Bautzen und diente als Abteilung für die Untersuchungshaft. Oberflächlich änderte sich daran durch die NS-Diktatur nichts. Tatsächlich aber wurden in Bautzen II auch so genannte Schutzhäftlinge von der SA verhört. Es kam dabei zu Misshandlungen. Anschließend wurden die Schutzhäftlinge in das Konzentrationslager Hohnstein abgeschoben. Die Justiz unterstützte die außergerichtliche Verfolgung Andersdenkender.
Sowjetisches Untersuchungsgefängnis 1945–1949
Nach dem Kriegsende nutzte die sowjetische Geheimpolizei das leer stehende Gerichtsgefängnis für Verhöre. Die Einzelzellen waren überfüllt, die hygienischen Bedingungen miserabel. Wasser und Nahrung reichten kaum für die zahlreichen Verhafteten. Geständnisse zu den häufig konstruierten Anklagen erpresste das NKWD notfalls mit Folter. Im benachbarten Gerichtsgebäude tagte ein sowjetisches Militärtribunal. Die meisten Urteile wurden aus politischen Gründen gesprochen. Auf diese Weise unterstützte die sowjetische Besatzungsmacht den Aufbau einer kommunistischen Diktatur.
Justizvollzugsanstalt 1949–1951
Im September 1949 übergab der sowjetische Geheimdienst das Haus an die sächsische Justiz. Das Gerichtsgefängnis war nun Strafvollzugsanstalt der Justiz, da die Landesstrafanstalt nach wie vor als sowjetisches Speziallager diente. Außerdem nutzte die Justiz das ehemalige Militärgefängnis in der Paulistrasse als Vollzugsanstalt.
Außenstelle von Bautzen I 1951–1956
1951 übernahm das Innenministerium der DDR, das nun insgesamt für den Strafvollzug zuständig war, das Gefängnis. Als „Objekt II“ wurde das Gerichtsgefängnis wieder eine Außenstelle von Bautzen I.
Sonderhaftanstalt der Staatssicherheit 1956–1989
Im Jahr 1956 richtete das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in Bautzen II eine Sonderhaftanstalt ein. Bautzen II wurde zu einem Hochsicherheitstrakt mit 200 Haftplätzen für Sondergefangene wie Regimekritiker, Gefangene aus Westdeutschland, Spione oder Kriminelle mit prominentem Sonderstatus ausgebaut. 1963 wurde das Haus von Bautzen I abgetrennt und als eigenständige Strafvollzugsanstalt geführt. Um der Tarnung willen blieb es nominell eine Einrichtung des Innenministeriums.
Im Dezember 1989 wurden alle politischen Gefangenen freigelassen.
Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Bautzen 1990–1992
Nach Entlassung der politischen Häftlinge war Bautzen II nahezu leer. Ab dem Juli 1990 wurde es wieder eine sächsische Justizvollzugsanstalt und Außenstelle von Bautzen I. Im Januar 1992 wurde die Anstalt endgültig geschlossen.